Sozialplanung

Förderung freie Wohlfahrtspflege

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Der Landkreis Rostock fördert im Rahmen seiner freiwilligen Leistungen soziale Vorhaben und Projekte von Vereinen und Verbänden der freien Wohlfahrtspflege sowie von Selbsthilfegruppen. Die Bewilligung einer Förderung erfolgt nach Kriterien des pflichtgemäßen Ermessens und im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel.

Nach Maßgabe dieser Richtlinie sollen solche Projekte oder Vorhaben gefördert werden, die insbesondere für die Gewährleistung einer stabilen ambulanten sozialen Infrastruktur im Gebiet des Landkreises Rostock unabdingbar sind. Mit der Förderung der ambulanten Angebote wir das Ziel verfolgt, die betroffenen Menschen zu befähigen, sich selbst in ihren schwierigen persönlichen
Situationen helfen zu können. Damit wird den Grundsätzen der Priorität offener vorbeugender Hilfen, der Subsidiarität bei der Hilfeerbringung und der Hilfe zur Selbsthilfe Rechnung getragen.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

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