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Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug, Versagung, Verzicht oder freiwilliger Rückgabe

Leistungsbeschreibung

Eine erteilte Fahrerlaubnis kann bei fehlender Eignung, Verkehrsverstößen, Alkohol- oder Drogendelikten durch die Fahrerlaubnisbehörde oder durch das Strafgericht oder der Verwaltungsbehörde wieder entzogen werden. Der verwaltungsbehördliche Entzug dient dem Schutz der Allgemeinheit vor ungeeigneten Kraftfahrern/Kraftfahrerinnen. Auch eine Rückgabe der Fahrerlaubnis ist in einem Entzugsverfahren möglich.

Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis rechtskräftig entzogen wurde, oder Sie die Fahrerlaubnis freiwillig zurückgegeben haben und Sie wieder ein Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen führen wollen, müssen Sie die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis beantragen.

Bei einem Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis hat die Fahrerlaubnisbehörde die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges in vollem Umfang zu prüfen. Die Prüfung hat sich auf alle körperlichen, geistigen und charakterlichen Umstände zu erstrecken, die vorhanden sein müssen, um eine Gefährdung der Allgemeinheit soweit wie möglich auszuschließen.

Bei Bedenken gegen die körperliche und geistige Eignung kann ein fachärztliches oder medizinisch-psychologisches Gutachten angeordnet werden.

 

Unter bestimmten Umständen könnte es erforderlich sein, dass Sie Ihre Befähigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs in einer theoretischen und/oder praktischen Fahrerlaubnisprüfung nachweisen. Ob dies auch auf Sie zutrifft, wird von der Behörde nach Antragstellung geprüft.

Zuständige Stelle

Die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Rostock an den Standorten in Bad Doberan und Güstrow ist für Sie zuständig, wenn Ihr Hauptwohnsitz im Landkreis Rostock ist.

Voraussetzungen

Eine Fahrerlaubnis kann nach einem Entzug oder nach freiwilliger Rückgabe und nach Ablauf der gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist nur auf Antrag wieder erteilt werden. Die Antragstellung erfolgt persönlich. Die entsprechenden Ermittlungen nehmen eine gewisse Zeit in Anspruch. Der Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Vorlage eines gültigen Personalausweises oder alternativ eines Reisepasses, dann jedoch nur in Verbindung mit einer aktuellen Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)
  • 1 aktuelles Lichtbild (biometrisch) im Hochformat 45 x 35 mm, welches Sie ohne Kopfbedeckung in einer Frontalansicht zeigt
  • Sehtestbescheinigung eines Optikers bei Beantragung der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T. (nicht älter als zwei Jahre)
  • aktuelles behördliches Führungszeugnis (Belegart OB) (nicht älter als drei Monate)
  • Bescheinigung über eine Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 Nr. 2 zur Fahrerlaubnis-Verordnung nach vorgeschriebenem Muster bei Beantragung der Klassen C1, C1E, C, CE bzw. D1, D1E, D oder DE (nicht älter als zwei Jahre)
  • Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 zur Fahrerlaubnis-Verordnung nach vorgeschriebenem Muster bei Beantragung der Klassen C1, C1E, C, CE bzw. D1, D1E, D oder DE (nicht älter als ein Jahr)
  • Nachweis für die Schulung in erster Hilfe (kein Online-Seminar)

Für die Änderung bzw. Festlegung weiterer Auflagen können im Einzelfall weitere Unterlagen erforderlich sein.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fest.

  • Antragsgebühr (mit Probezeit) in Höhe von 176,95 € (fällig bei Antragstellung)
  • Antragsgebühr (ohne Probezeit) in Höhe von 176,15€ (fällig bei Antragstellung)

Im Einzelfall können weitere Unterlagen und je nach Aufwand der Bearbeitung höhere Gebühren entstehen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sollte gegen Sie eine gerichtliche oder behördliche Sperrfrist zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis festgesetzt worden sein, so ist die Bearbeitung Ihres Antrages frühestens 6 Monate vor Ablauf dieser Sperrfrist möglich.

Für die Änderung bzw. Festlegung weiterer Auflagen können im Einzelfall weitere Unterlagen erforderlich sein.

Bearbeitungsdauer

ca. 4 bis 6 Wochen

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