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Ausstellung einer Karteikartenabschrift

Leistungsbeschreibung

Eine Karteikartenabschrift ist ein Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister der Fahrerlaubnisbehörde, die Ihren Führerschein ausgestellt hat und gibt Auskunft über Ihre Fahrerlaubnisdaten.

Verfahrensablauf

Zur Übersendung der Karteikartenabschrift einer Behörde benutzen Sie bitte den Antrag auf Ausstellung einer Karteikartenabschrift.
Ihre Anliegen, z. B. bzgl. der Ausstellung eines neuen Führerscheines oder Tausches in einen EU-Kartenführerschein, können erst bearbeitet werden, wenn uns eine entsprechende Karteikartenabschrift vorliegt. Die Anschriften der Fahrerlaubnisbehörden der Bundesrepublik Deutschland finden Sie unter www.kba.de.

Sollten Sie eine Karteikartenabschrift des Landkreises Rostock benötigen, so übermittelten wir diese gerne auf Antrag an die gewünschte Behörde. Bitte wenden Sie sich dazu über die bekannten Kontaktdaten an die Fahrerlaubnisbehörde. Bitte teilen Sie uns unbedingt Ihren vollständigen Namen, ggf. Ihren Geburtsnamen, Ihr Geburtsdatum, Ihre aktuelle Anschrift und für evtl. Rückfragen Ihre Telefonnummer mit.

Bei Erwerb der Fahrerlaubnis nach den Vorschriften der DDR wird mindestens das Erteilungsjahr benötigt.

Wir werden dann eine Karteikartenabschrift an die für Sie künftig zuständige Fahrerlaubnisbehörde weiterleiten.

Zuständige Stelle

Die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Rostock an den Standorten in Bad Doberan und Güstrow ist für Sie zuständig, wenn Ihr Hauptwohnsitz im Landkreis Rostock ist.

Voraussetzungen

Ihnen wurde vor 1999 eine Fahrerlaubnis erteilt und Sie haben nicht auf die Fahrerlaubnis verzichtet.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Antrag auf Ausstellung einer Karteikartenabschrift

Welche Gebühren fallen an?

Je nach Aufwand können Gebühren anfallen, dies wird Ihnen im Einzelfall durch die Fahrerlaubnisbehörde bekanntgegeben.

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Bearbeitungsdauer

je nach Datenlage individuell verschieden

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