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Erteilung der sektoralen Heilpraktikererlaubnis nach Aktenlage für Physiotherapeuten, Podologen und Psychotherapeuten

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie die Heilkunde ausüben wollen, ohne als Arzt approbiert oder Inhaber einer Erlaubnis im Sinne des § 2 Abs. 2 und § 10 der Bundesärzteordnung zu sein, benötigen Sie eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. Teil des Verfahrens ist eine amtsärztliche Kenntnisüberprüfung.

Die Erlaubnis berechtigt Sie, die Berufsbezeichnung "Heilpraktiker" bzw. "Heilpraktikerin" zu führen.

Ausübung der Heilkunde ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.

Verfahrensablauf

Informationen über den Verfahrensablauf erhalten Sie beim zuständigen Gesundheitsamt.

Zuständige Stelle

Landkreis Rostock
Gesundheitsamt

Sachgebiet Amtsärztlicher Dienst

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die sektorale Heilpraktikererlaubnis sind die erforderlichen Unterlagen im zuständigen Gesundheitsamt zu erfragen.

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