Begutachtung im Rahmen der Eingliederungshilfe § 46 SGB IX
Leistungsbeschreibung
Die Frühförderung richtet sich an behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder von der Geburt bis spätestens zum Schuleintritt. Den Eltern bietet sie Beratung und Unterstützung. Eine drohende oder bereits eingetretene Behinderung soll so früh wie möglich erkannt und dann durch Förder- und Behandlungsmaßnahmen gemildert werden. Die Leistungen werden ambulant, teils auch mobil, erbracht.
Verfahrensablauf
Die Frühförderung muss von einem Arzt des öffentlichen Gesundheitsdienstes (Kinder- und Jugendärztlicher Dienst) veranlasst werden. Das Ergebnis wird auch dem behandelnden Hausarzt mitgeteilt. Wird die Behandlung in einer Heilpädagogischen Frühförderstelle angesiedelt, übernehmen die Träger der Sozialhilfe/Eingliederungshilfe bzw. die Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Kosten. Bei einer Interdisziplinären Frühförderstelle werden die Kosten aufgeteilt. Die Kosten für den heilpädagogischen Teil übernehmen die Träger der Sozialhilfe/Eingliederungshilfe bzw. die Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die medizinisch-therapeutischen Behandlungen werden von den Krankenkassen getragen.
An wen muss ich mich wenden?
Kindertagesstätte sowie Sozialamt oder Gesundheitsamt des Landkreises Rostock
Zuständige Stelle
Landkreis Rostock
Gesundheitsamt
Sachgebiet Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gelbes Vorsorgeheft
- ärztliche Befunde
- Einschätzung Kindertagesstätte / Tagesmütter
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) – Rehabilitation und Teilhabe für Menschen mit Behinderungen