Bedarfsprüfung/Erteilung einer Berechtigung für die Betreuung in einem Hort
Leistungsbeschreibung
Für die Betreuung im Hort besteht kein Rechtsanspruch. Sofern der Betreuungsbedarf festgestellt wird, wird das Kind bei einem Teilzeitplatz täglich 3 Stunden, bei einem Ganztagsplatz 6 Stunden täglich betreut.
Für die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung ist eine Berechtigung zur Inanspruchnahme eines bedarfsgerechten Betreuungsplatzes notwendig.
Die Hortbetreuung ist für Kinder vom Tag der Einschulung bzw. erster Schultag bis Ende der 4. Klasse bzw. Tag der Zeugnisübergabe.
Verfahrensablauf
Für die Erteilung einer Berechtigung für die Betreuung in einem Hort ist schriftlich ein Antrag zu stellen. Dieser Antrag kann von der / den Personensorgeberechtigten des Kindes gestellt werden. Dieser wird nach entsprechendem Eingang geprüft. Bei Erforderlichkeit werden fehlende Unterlagen nachgefordert.
Bei vollständigem Vorliegen der Unterlagen erfolgt eine entsprechende Prüfung und Bescheiderteilung, die so dann den Personensorgeberechtigten zugestellt wird.
Zuständige Stelle
Landkreis Rostock
Amt für Jugend und Familie
Sachgebiet Wirtschaftliche KITA-Förderung
Voraussetzungen
Das Kind, für das die Berechtigung beantragt wird, muss im Landkreis Rostock mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.
Alle im Haushalt lebenden Eltern (auch Stiefeltern) müssen sich in einem Beschäftigungsverhältnis befinden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Allgemein:
- Antragsformular Hort
- Kopie der Geburtsurkunde
- Datenschutzerklärung
Spezielle Nachweise ergeben sich entsprechend Ihrer persönlichen Lebenssituation aus dem Antragsformular.
Welche Gebühren fallen an?
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Anträge sollten mindestens 3 Monate im Voraus vollständig eingereicht werden.
Es können individuelle Fristen für die Nachreichung fehlender Unterlagen gesetzt werden.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt maßgeblich von der Vollständigkeit der erforderlichen Unterlagen ab.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Was sollte ich noch wissen?
Alle Änderungen der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse müssen unverzüglich dem Amt für Jugend und Familie schriftlich mitgeteilt werden.
Elektronische Antragstellung
Hinweis: Antragseinreichung ist per E-Mail nur mit PDF-Dateien, nicht größer als 10MB möglich.