Zuwendungen für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege im Landkreis Rostock

Leistungsbeschreibung

Zuwendungen für die Erhaltung und/oder bedarfsgerechte Erweiterung von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege im Landkreis Rostock

Verfahrensablauf

  1. Eingang Antrag
  2. Eingangsregistrierung
  3. Eingangsbestätigung bei vollständig vorliegenden Unterlagen (unvollständige Unterlagen werden zurückgesandt)
  4. Antragsprüfung
  5. Bescheiderstellung
  6. Versandt des Bescheides an Antragsteller*in
  7. Mittelauszahlung aufgrund Mittelabforderung durch Zuwendungsempfänger
  8. Verwendungsnachweisprüfung

An wen muss ich mich wenden?

Landkreis Rostock

Amt für Jugend und Familie

Sachgebiet Jugendhilfeplanung / Haushalt

Zuständige Stelle

SB Jugendhilfeplanung/Haushalt

Voraussetzungen

Zuwendungen werden nur im Rahmen der im Haushalt des Landkreises Rostock ausgewiesenen Haushaltsansätze gewährt. Die Vorschriften zur vorläufigen Haushaltsführung sind zu beachten.

Zuwendungen für Maßnahmen in Kindertageseinrichtungen/Kindertagespflege können nur gewährt werden, wenn der jeweilige Standort im Bestand langfristig als gesichert erscheint.

Zusätzlich muss die Gemeinde/Träger eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Eigentümer des Grundstücks auf der die Kindertageseinrichtung/Kindertagespflegestelle steht oder
  • Inhaber eines dinglichen gesicherten Nutzungs- oder Erbbaurechts an dem Grundstück mit einer Laufzeit von mindestens 10 Jahren ab Bewilligungsjahr oder
  • die Einrichtung ist für mindestens 10 Jahre ab Bewilligungsjahr gemietet oder gepachtet
  • Projekte dürfen noch nicht begonnen worden sein
  • Betreibserlaubnis/Pflegeerlaubnis muss vorliegen

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • vollständig ausgefüllter Antrag
  • Eigentumsnachweis/Miet-o. Pachtvertrag
  • jeweils 3 vergleichbare Angebote

Welche Gebühren fallen an?

keine

Was sollte ich noch wissen?

Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Das Amt für Jugend und Familie entscheidet in Ausübung pflichtgemäßen Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel

Nach oben