Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte als Jäger, Sportschütze, Erbe, Waffensammler- oder Sachverständiger, Verein
Leistungsbeschreibung
Ausstellung von Waffenbesitzkarten für verschiedene Bedürfnisgründe
An wen muss ich mich wenden?
für den Wohnsitz zuständige Waffenbehörde
Zuständige Stelle
Landkreis Rostock
Kreisordnungsamt
Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Waffenbehörde
Voraussetzungen
Mindestalter 18 Jahre
Wohnsitz im Landkreis Rostock
Bedürfnisnachweis als
- Sportschütze (Bedürfnisbestätigung Schützenverband § 14 Abs. 2 und 4 WaffG);
- Jäger (Bedürfnisbestätigung aktuell gültiger Jagdschein § 13 WaffG);
- Erbe (Bestätigung Anspruch Erbe, Bedürfnis oder Blockierung Waffe § 20 WaffG)
Welche Unterlagen werden benötigt?
- vollständig ausgefüllter Antrag
- Personalausweis/Reisepass mit Meldebescheinigung des Antragstellenden
- Bedürfnisbestätigungen oder anderweitige Nachweise (bitte Voraussetzungen im WaffG beachten)
Welche Gebühren fallen an?
40-300 Euro, aktuell 75 Euro im Landkreis Rostock nach Anlage zu § 1 Abs. 1 Tarifstelle 2.6 Sprengstoffkostenverordnung - SprengKost VO M-V
Welche Fristen muss ich beachten?
Antragstellung bis maximal 14 Tage vor gewünschtem Termin