Waffenbesitzkarte (Informationen und Antrag)

Leistungsbeschreibung

Ausstellung von Waffenbesitzkarten für verschiedene Bedürfnisgründe

An wen muss ich mich wenden?

für den Wohnsitz zuständige Waffenbehörde

Zuständige Stelle

Landkreis Rostock

Kreisordnungsamt

Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Waffenbehörde
Außenstelle Bad Doberan, August-Bebel-Straße 3 in 18209 Bad Doberan    

Voraussetzungen

Mindestalter 18 Jahre

Wohnsitz im Landkreis Rostock

Bedürfnisnachweis als 

  • Sportschütze (Bedürfnisbestätigung Schützenverband § 14 Abs. 2 und 4 WaffG);
  • Jäger (Bedürfnisbestätigung aktuell gültiger Jagdschein § 13 WaffG);
  • Erbe (Bestätigung Anspruch Erbe, Bedürfnis oder Blockierung Waffe § 20 WaffG)

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • vollständig ausgefüllter Antrag
  • Personalausweis/Reisepass mit Meldebescheinigung des Antragstellenden
  • Bedürfnisbestätigungen oder anderweitige Nachweise (bitte Voraussetzungen im WaffG beachten)

Welche Gebühren fallen an?

nach IMKostVO M-V; Gebühren zwischen 40 und 300 Euro je nach Art der Erlaubnis

Welche Fristen muss ich beachten?

Es bestehen u. a. gesetzliche Fristen für die erstmalige Antragstellung nach Erwerb einer Waffe durch Jagdscheininhaber. Diese und alle anderen gilt es zu beachten.

Was sollte ich noch wissen?

Sollten Sie die waffenrechtlichen Erlaubnisse zur Korrektur/Eintragung o. ä. per Post zu uns senden, erfolgt die Rücksendung mit Zustellungsurkunde („gelber Brief“) um eine nachweisliche Zustellung sicherzustellen.

Die hierfür entstehenden Auslagen betragen derzeit ab 4,45 Euro und werden umgelegt sofern nicht ausdrücklich schriftlich auf diese Art der Rücksendung verzichtet wird!

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis. 

Nach oben