Antrag auf Genehmigung zum Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2
Leistungsbeschreibung
Ausnahmegenehmigung zum Abbrennen eines Feuerwerks der Kategorie F2 zu besonderen Anlässen (Hochzeiten, Jubiläen, Dorffeste u.a.)
An wen muss ich mich wenden?
für den Wohnsitz zuständige Waffenbehörde
Zuständige Stelle
Landkreis Rostock
Kreisordnungsamt
Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Voraussetzungen
- Antrag
- Abstandseinhaltung von mindestens 300 Metern zu gefährdeten Gebäuden und Institutionen (u.a. Kirchen, Altenheimen, reetgedeckten Häusern)
Welche Unterlagen werden benötigt?
- vollständig ausgefüllter Antrag
- Personalausweis/Reisepass mit Meldebescheinigung des Antragstellenden
Welche Gebühren fallen an?
40-300 Euro, aktuell 100 Euro im Landkreis Rostock nach Anlage zu § 1 Abs. 1 Tarifstelle 2.6 Sprengstoffkostenverordnung - SprengKost VO M-V