Antrag auf Genehmigung zum Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2

Leistungsbeschreibung

Ausnahmegenehmigung zum Abbrennen eines Feuerwerks der Kategorie F2 zu besonderen Anlässen (Hochzeiten, Jubiläen, Dorffeste u.a.)

An wen muss ich mich wenden?

für den Wohnsitz zuständige Waffenbehörde

Zuständige Stelle

Landkreis Rostock

Kreisordnungsamt

Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Voraussetzungen

  • Antrag
  • Abstandseinhaltung von mindestens 300 Metern zu gefährdeten Gebäuden und Institutionen (u.a. Kirchen, Altenheimen, reetgedeckten Häusern)

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • vollständig ausgefüllter Antrag
  • Personalausweis/Reisepass mit Meldebescheinigung des Antragstellenden

Welche Gebühren fallen an?

40-300 Euro, aktuell 75 Euro im Landkreis Rostock nach Anlage zu § 1 Abs. 1 Tarifstelle 2.6 Sprengstoffkostenverordnung - SprengKost VO M-V

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag ist frühestens 14 Tage vor dem Ereignistag einzureichen. Eine Bearbeitung kann vor dieser Frist nicht erfolgen.

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