Gewährung von Zuwendungen für Projekte im kulturellen und künstlerischen Bereich (Kulturförderung)

Leistungsbeschreibung

Gemäß § 89 Abs.1 und 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13.07.2011 haben die Landkreise im eigenen Wirkungskreis die kulturelle Entwicklung ihres Gebietes zum Wohle der Einwohnerinnen und Einwohner zu fördern.

In Anerkennung der Bedeutung von Kunst und Kultur für die Lebensqualität, die Kreativität und das Schöpfertum in den Gemeinden und Städten fördert der Landkreis Rostock kulturelle und künstlerische Projekte. Förderwürdig sind Projekte von überregionaler oder landesweiter Bedeutung und sonstige herausragende Projekte der Kunst und Kultur in Mecklenburg-Vorpommern. Zuwendungsempfangende können öffentlich-rechtlich und privatrechtlich organisierte Kulturträger sowie natürliche Personen sein.

Verfahrensablauf

  1. Antragstellung:
    Bitte stellen Sie den Antrag auf Zuwendung bis zum 31.01. des jeweils laufenden Jahres. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung. Der vorzeitige Maßnahmebeginn ist ab Antragseingang gestattet.
  2. Antragsprüfung:
    Nach Sichtung und Begutachtung der eingegangenen Anträge für das Förderjahr entscheidet der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport, welche Projekte gefördert werden können.
  3. Bewilligung:
    Im Anschluss an das Prüfverfahren erhalten Sie einen entsprechenden Bescheid über die voraussichtliche Bewilligung oder einen Ablehnungsbescheid.
  4. Mittelauszahlung:
    Sie können die Mittel anfordern, sobald der Zuwendungsbescheid Bestandskraft hat. Sie können den Eintritt der Bestandskraft beschleunigen, indem Sie auf die Einlegung eines Rechtsmittels verzichten.
  5. Verwendungsnachweis:
    Nach Abschluss des Projekts müssen Sie die ordnungs- und zweckgemäße Verwendung der erhaltenen Zuwendung nachweisen. Sämtliche Einnahmen und Ausgaben des Projektes sind zu belegen. Nähere Angaben hierzu enthält der Zuwendungsbescheid.
  6. Rückforderung:
    Wurden ausgezahlte Mittel nicht ordnungs- und zweckgemäß für das Projekt verwendet, müssen diese zurückgezahlt werden.
    Vor der Rückforderung werden Sie zur Stellungnahme aufgefordert.
  7. Abschluss des Verfahrens:
    Zum Abschluss des Verfahrens erhalten Sie einen Prüfnachweis. Die Unterlagen zum Projekt und zum Verwendungsnachweis können Sie nach weiteren fünf Jahren vernichten, wenn Sie diese nicht aus anderen Gründen (Nachweispflichten Steuer etc.) brauchen.

Zuständige Stelle

Landkreis Rostock

Schulverwaltungs- und Kulturamt

Voraussetzungen

Zuwendungen werden nur für Vorhaben bewilligt, 

  • die einen räumlichen und / oder inhaltlichen Bezug zum Landkreis Rostock aufweisen,
  • deren Austragungsort sich im Landkreis Rostock befindet,
  • die von kreisweiter oder besonderer künstlerischer oder kulturpolitischer Bedeutung sind und an denen ein großes Kreisinteresse besteht,
  • die vor Antragstellung beim Landkreis Rostock noch nicht begonnen worden sind und aus deren Fördermittelantrag der beantragte Zuwendungszweck eindeutig hervorgeht.

Mit Antragseingang gilt der vorzeitige Maßnahmebeginn als genehmigt. Mit der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn wird weder die Höhe noch der Anspruch auf Bewilligung der Zuwendung begründet. Der Projektbeginn erfolgt zu diesem Zeitpunkt auf eigene Verantwortung durch die Antragstellenden, es bestehen keine Regeressansprüche gegenüber dem Landkreis Rostock.

Rechtsbehelf

Gegen einen Zuwendungsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei jeder Dienststelle des Landkreises Rostock schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch eingelegt werden.

Was sollte ich noch wissen?

Die Weitergabe an Dritte oder Abtretung des Anspruchs auf Fördermittel ist unzulässig. Bei Wegfall zugesagter finanzieller Unterstützung sind durch Sie als Zuwendungsempfänger zusätzliche Mittel in gleicher Höhe zur weiteren Absicherung der Gesamtfinanzierung einzusetzen. Die Bewilligung erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Mittel. Die Zuwendungsempfangenden sind verpflichtet, bei Veröffentlichungen oder sonstigen Informationen in geeigneter Weise auf die Förderung durch den Landkreis Rostock hinzuweisen. Aus einer Bewilligung kann nicht geschlossen werden, dass auch in künftigen Haushaltsjahren mit einer Förderung in bisherigem Umfang gerechnet werden kann. Es ist möglich, dass Kürzungen von Zuwendungen unumgänglich werden oder Zuwendungen ganz entfallen. Bitte beachten Sie dieses Finanzierungsrisiko insbesondere bei Abschluss, Änderung oder Verlängerung von Verträgen.

Die im Zusammenhang mit der beantragten Zuwendung stehenden Daten werden im Landkreises Rostock oder durch von ihm Beauftragte erfasst und in anonymer Form für Zwecke der Statistik und Erfolgskontrolle verwendet. Es gelten die Bestimmungen der EU Datenschutzgrundverordnung.

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