Förderung: Gewährung von Zuwendungen für die soziale Beratung und Gesundheitsberatung im Landkreis Rostock

Leistungsbeschreibung

Gegenstand der Förderung sind Beratungsleistungen aus den Bereichen allgemeine soziale Beratung, Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung, Ehe- und Lebensberatung,
Beratung für Menschen mit Behinderung, Beratung für sexuelle Gesundheit und Aufklärung sowie Sucht- und Drogenberatung. Die Beratungsleistungen werden von Trägern der freien Wohlfahrtspflege aus dem Landkreis Rostock erbracht.

Verfahrensablauf

  • Anträge auf eine Zuwendung für das kommende Jahr sind schriftlich unter Verwendung eines bereitgestellten Antragsformulars an das Sozialamt des Landkreises Rostock zu richten.
  • Die Bewilligung erfolgt mittels Zuwendungsbescheid; Bewilligungsbehörde ist das Sozialamt des Landkreises Rostock.

An wen muss ich mich wenden?

Landkreis Rostock
Sozialamt
Sachgebiet Sozialplanung und Qualitätssicherung

Voraussetzungen

Die Beratungsstellen sollen ihren Sitz im Landkreis Rostock haben. Weitere Voraussetzungen enthalten die "Richtlinie zur finanziellen Förderung der sozialen Beratung und der
Gesundheitsberatung im Landkreis Rostock" sowie die Standards für die Beratungsarten (Anlage).

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Hauptantrag
  • Personaleignungsbogen
  • Personalausgabebogen
  • Finanzierungsplan
  • Erklärung Transparenzdatenbank
  • Erklärung Besserstellungsverbot
  • Angaben zur Beratungsstelle

Welche Gebühren fallen an?

keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Nachweis der zweckentsprechenden Verwendung der Zuwendung für das bewilligte Jahr ist bis spätestens zum 31.03. des Folgejahres gegenüber dem Landkreis Rostock in schriftlicher und elektronischer Form zu erbringen.
Anträge auf Zuwendungen für das jeweils kommende Jahr können bis zum 31.10. des vorangegangenen Jahres gestellt werden.

Rechtsbehelf

möglich

Unterstützende Institutionen

Landkreis Rostock
Sozialamt

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