Förderung: Gewährung von Zuwendungen für die soziale Beratung und Gesundheitsberatung im Landkreis Rostock
Leistungsbeschreibung
Gegenstand der Förderung sind Beratungsleistungen aus den Bereichen allgemeine soziale Beratung, Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung, Ehe- und Lebensberatung,
Beratung für Menschen mit Behinderung, Beratung für sexuelle Gesundheit und Aufklärung sowie Sucht- und Drogenberatung. Die Beratungsleistungen werden von Trägern der freien Wohlfahrtspflege aus dem Landkreis Rostock erbracht.
Verfahrensablauf
- Anträge auf eine Zuwendung für das kommende Jahr sind schriftlich unter Verwendung eines bereitgestellten Antragsformulars an das Sozialamt des Landkreises Rostock zu richten.
- Die Bewilligung erfolgt mittels Zuwendungsbescheid; Bewilligungsbehörde ist das Sozialamt des Landkreises Rostock.
An wen muss ich mich wenden?
Landkreis Rostock
Sozialamt
Sachgebiet Sozialplanung und Qualitätssicherung
Voraussetzungen
Die Beratungsstellen sollen ihren Sitz im Landkreis Rostock haben. Weitere Voraussetzungen enthalten die "Richtlinie zur finanziellen Förderung der sozialen Beratung und der
Gesundheitsberatung im Landkreis Rostock" sowie die Standards für die Beratungsarten (Anlage).
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Hauptantrag
- Personaleignungsbogen
- Personalausgabebogen
- Finanzierungsplan
- Erklärung Transparenzdatenbank
- Erklärung Besserstellungsverbot
- Angaben zur Beratungsstelle
Welche Gebühren fallen an?
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Nachweis der zweckentsprechenden Verwendung der Zuwendung für das bewilligte Jahr ist bis spätestens zum 31.03. des Folgejahres gegenüber dem Landkreis Rostock in schriftlicher und elektronischer Form zu erbringen.
Anträge auf Zuwendungen für das jeweils kommende Jahr können bis zum 31.10. des vorangegangenen Jahres gestellt werden.
Rechtsgrundlage
Gesetz über die Finanzierung und zur Transparenz in der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern(Wohlfahrtsfinanzierungs- und -transparenzgesetz - WoftG M-V);
§ 44 LHO M-V und die dazu erlassene Verwaltungsvorschrift;
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P);
Richtlinie zur finanziellen Förderung der sozialen Beratung und der Gesundheitsberatung im Landkreis Rostock;
Die Anlagen der Zuweisungsvereinbarung des Landes M-V und des Landkreises Rostock vom 08.09.2021 enthalten die verbindlichen Standards für die einzelnen Beratungsarten:
Standards für die allgemeine soziale Beratung
Standards für die Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung
Standards für die Beratung für Menschen mit Behinderungen
Standards für die Ehe- und Lebensberatung
Standards für die Sucht- und Drogenberatung
Standards für die Beratung für sexuelle Gesundheit und Aufklärung
Rechtsbehelf
möglich
Anträge / Formulare
Unterstützende Institutionen
Landkreis Rostock
Sozialamt