Förderung: Gewährung von Zuwendungen für Leistungen auf dem Gebiet der freien Wohlfahrtspflege des Landkreises Rostock
Leistungsbeschreibung
Der Landkreis Rostock fördert im Rahmen seiner freiwilligen Leistungen soziale Vorhaben und Projekte von Vereinen und Verbänden der freien Wohlfahrtspflege sowie von Selbsthilfegruppen.
Verfahrensablauf
- Anträge auf eine Zuwendung für das kommende Jahr sind schriftlich unter Verwendung eines bereitgestellten Antragsformulars an das Sozialamt des Landkreises Rostock zu richten.
- Die Bewilligung erfolgt mittels Zuwendungsbescheid; Bewilligungsbehörde ist das Sozialamt des Landkreises Rostock.
An wen muss ich mich wenden?
Landkreis Rostock
Sozialamt
Sachgebiet Sozialplanung und Qualitätssicherung
Voraussetzungen
Es sollen Projekte oder Vorhaben im sozialen Bereich gefördert werden, die insbesondere für die Gewährleistung einer stabilen ambulanten sozialen Infrastruktur im Gebiet des Landkreises Rostock unabdingbar sind.
Betroffene Personen sollen bei der Bewältigung schwieriger Lebenslagen unterstützt werden; die Förderung bezieht sich insbesondere auf die Beratung und Betreuung betroffener Personen. Zu den Voraussetzungen siehe auch die "Richtlinie zur finanziellen Förderung von Leistungen auf dem Gebiet der freien Wohlfahrtspflege des Landkreises Rostock".
Welche Unterlagen werden benötigt?
Hauptantrag
Welche Gebühren fallen an?
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Anträge auf Zuwendungen für das jeweils kommende Jahr können bis zum 31.10. des vorangegangenen Jahres gestellt werden.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
möglich
Anträge / Formulare
Was sollte ich noch wissen?
Die Förderung umfasst grundsätzlich Sachausgaben. Die Förderung ist auf ein Kalenderjahr begrenzt.
Unterstützende Institutionen
Sozialamt Landkreis Rostock