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10.04.2017 - Stallpflicht für Geflügel an der Ostseeküste des Landkreises Rostock aufgehoben
Die Stallpflicht für Geflügel in privater Haltung ist nun auch entlang der Ostseeküste des Landkreises Rostock aufgehoben. Das hat das Veterinäramt am Montag verfügt.
Bestehen bleiben jedoch die umfangreichen Hygiene-, Haltungs- und Meldevorschriften für alle Geflügelhalter im Landkreis Rostock, die Stallpflicht für gewerbliche Geflügelbestände sowie die Stallpflicht in der Nähe von großen Seen und Niederungen.
Den Wortlaut der Verfügung mit den Gebieten, in denen die Stallpflicht entfällt sowie den weiteren Regelungen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Dokument.
Internet: www.landkreis-rostock.de/vogelgrippe
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