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13.01.2017 - Letzter Geflügelpest-Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet im Landkreis Rostock aufgehoben
Der Geflügelpest-Sperrbezirk und das umgebende Beobachtungsgebiet am Krakower See im Landkreis Rostock sind aufgehoben.
Das Veterinäramt hat die Aufhebung am Freitag verfügt. Damit entfallen die besonderen Vorschriften für Geflügel-, Katzen- und Hundehalter in dem Gebiet. Die Stallpflicht für Geflügel bleibt jedoch im gesamten Landkreis Rostock bestehen!
Mit der Aufhebung des letzten Sperrbezirks und des dazugehörigen Beobachtungsgebiets am Krakower See ist der Landkreis Rostock vorerst ohne weitere Geflügelpestbefunde. Das Veterinäramt hat die Verfügung mit besonderen Vorschriften für Geflügel-, Katzen- und Hundehalter im Süden des Landkreises Rostock am Freitag aufgehoben. Weiterhin bestehen bleiben jedoch im gesamten Kreisgebiet die Stallpflicht und die verschärften Hygiene- und Haltungsvorschriften auch für kleine Geflügelhaltungen.
Verendete Wildvögel sind dem Veterinäramt oder den örtlichen Ordnungsbehörden – also Ämtern und Gemeindeverwaltungen – zu melden, da der Seuchenzug der Geflügelpest insgesamt noch nicht vorbei ist.
Seit November hatte der Landkreis Rostock zwei Geflügelpest-Sperrbezirke (Rerik und Krakower See) sowie fünf Beobachtungsgebiete (Rostock-Umland, Rerik-Umland, West, Süd und Krakower See) verfügt, um die Tierseuche einzudämmen.
Das Veterinäramt bedankt sich für das umsichtige Verhalten der Geflügelhalter im Landkreis Rostock sowie bei den Geflügelzüchtervereinen, die für Verständnis für die Maßnahmen zur Seuchenbekämpfung geworben haben. Die Einhaltung der Stallpflicht und der verschärften Hygienevorschriften tragen wesentlich zum Erfolg der Seuchenbekämpfung bei.
Festzuhalten bleibt jedoch, dass einige Halter durch das Veterinäramt dazu erst ermahnt werden mussten. In zwei Fällen hat das nicht ausgereicht und der Landkreis Rostock hat daraufhin Bußgeldverfahren eingeleitet.
Alle Informationen zur fortbestehenden Stallpflicht und den verschärften Hygiene- und Haltungsvorschriften für kleine Geflügelhaltungen stellt der Landkreis Rostock weiterhin auf einer Sonderseite im Internet bereit.
Internet: www.landkreis-rostock.de/vogelgrippe
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