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10.03.2017 - Lockerung der Stallpflicht in weiten Teilen des Landkreises Rostock
Der Landkreis Rostock hebt in weiten Teilen des Kreisgebiets die Stallpflicht für Geflügel in privater Haltung auf.
Entlang der Ostseeküste sowie in Gebieten rund um große Seen und große Niederungen muss das Geflügel jedoch in den Ställen bleiben. Dort ist das Risiko einer Infektion weiter hoch. Für gewerbliche Haltungen gilt unverändert die Stallpflicht im gesamten Landkreis. Ausnahmen für gewerbliche Halter müssen beim Veterinäramt beantragt werden. Für ausnahmslos alle Geflügelhaltungen bleiben zudem die besonderen Hygiene-, Haltungs- und Meldevorschriften bestehen.
Das Veterinäramt hat dies mit sofortiger Wirkung in einer Änderungsverfügung zum Erlass der Allgemeinverfügung vom 11.11.2016 bekanntgemacht. Dem ist eine umfassende Risikoanalyse und Risikobewertung vorausgegangen.
Den Wortlaut der Änderungsverfügung entnehmen Sie bitte diesem Dokument.
Eine Übersichtskarte auf der Internetsonderseite zur Geflügelpest des Landkreises Rostock soll die Orientierung für Geflügelhalter erleichtern. Dort ist die Verfügung zudem öffentlich bekanntgemacht.
Internet: www.landkreis-rostock.de/vogelgrippe
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