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21.03.2017 - Weitere Lockerung der Stallpflicht im Landkreis Rostock
Im Nordwesten des Landkreises Rostock wird die Stallpflicht für Geflügel weiter gelockert. Das Veterinäramt des Landkreises Rostock hat das Beobachtungsgebiet Groß Siemen am Montag aufgehoben. Auch dort darf Geflügel aus privater Haltung wieder raus. Damit besteht im Landkreis Rostock nur noch in den Risikogebieten an der Küste und großen Seen sowie für alle gewerblichen Halter die generelle Stallpflicht. Gewerbliche Geflügelhalter können jedoch Ausnahmegenehmigungen beim Veterinäramt beantragen. Für ausnahmslos alle Geflügelhalter gelten die strengen Haltungs-, Hygiene- und Meldevorschriften fort.
Die aktuelle Übersicht mit den verbliebenen Risikogebieten und die Liste der am Montag freigegebenen Orte finden Sie in den beigefügten Dokumenten sowie auf der Sonderseite zur Geflügelpest im Internet.
Internet: www.landkreis-rostock.de/vogelgrippe
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