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11.12.2020 - Ab Sonnabend Maskenpflicht an vielen Orten im Landkreis Rostock
Der Landkreis Rostock verfügt eine Maskenpflicht an belebten öffentlichen Orten des Kreisgebiets. Diese Pflicht besteht an Orten im öffentlichen Raum, an denen Menschen dichter oder länger zusammenkommen.
Des Weiteren sind in einer Liste bestimmte Orte und Zeiten durch die örtlichen Ordnungsbehörden festgelegt, an denen die Maskenpflicht konkretisiert wird. Die Liste wird dem Infektionsgeschehen angepasst und wenn nötig verlängert.
Der gewerbliche Ausschank von alkoholischen und alkoholhaltigen Getränken wird kreisweit verboten.
Die Maskenpflicht und das Ausschankverbot gelten ab Sonnabend, 12. Dezember, 00:00 Uhr.
Allgemeinverfügung des Landkreises Rostock mit der Ortsliste
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