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27.11.2020 - Frist für Kinder- und Jugendsportförderung endet
Der Landkreis Rostock fördert auch 2021 den Kinder- und Jugendsport. Sportvereine können die Fördermittel noch bis einschließlich Montag, 30. November 2020, beantragen. Antragsberechtigt sind Sportvereine, die Mitglied im Kreissportbund Landkreis Rostock e.V. sind und mindestens 6 Kinder und Jugendliche als Mitglied nachweisen können. Sie müssen eine aktive Arbeit im Kinder- und Jugendsport von mindestens einmal wöchentlichen, festen Trainingszeiten leisten.
Die Antragsformulare stellt der Landkreis Rostock auf seiner Internetseite und im Jugendamt des Landkreises Rostock zur Verfügung. Zu beachten ist, dass mit dem Antrag auf Förderung der laufenden kontinuierlichen Kinder- und Jugendarbeit im Sportverein auch ein Antrag auf vorzeitigen Beginn der Maßnahme zu stellen ist.
Ansprechpartnerin im Jugendamt des Landkreises Rostock ist Michaela Gustävel, die auch zur Antragstellung und Verwendung der Mittel berät. Für den Antragsschluss gilt das Datum des Poststempels. Anträge, die nach dem 30.11.2020 gestellt werden, können nicht berücksichtigt werden.
Kontakt: →
Landkreis Rostock
Jugendamt
Michaela Gustävel
Am Wall 3-5, 18273 Güstrow
Telefon: → 03843/75551041
Email: →→ michaela.gustaevel@lkros.de
Formular (MS Excel-Dokument)
Kontakt Pressestelle
Büro des Landrates
Am Wall 3 - 5
18273 Güstrow
Michael Fengler
Referent für Medien und Öffentlichkeitsarbeit
Zimmer 3.110
Telefon: +49 3843 755-12007 | |
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