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26.02.2021 - Ab 1. März neue Corona-Lage im Landkreis Rostock
Aktuell sind im Landkreis Rostock deutlich gestiegene 7-Tages-Inzidenzen zu verzeichnen. Nach heutiger Einschätzung des kreislichen Gesundheitsamtes wird sich dies in den kommenden Tagen nicht ändern, so dass auch bis Sonntag – dann den fünften Tag in Folge - die 7-Tages-Inzidenz von 50 im Landkreis nicht mehr unterschritten wird.
Damit gelten für den Landkreis Rostock ab 1. März 2021 die entsprechenden Regelungen der Corona-Landesverordnung vom 22. Februar 2021.
An den Schulen gilt die Aufhebung die Präsenzpflicht ab 01.März 2021. Hinsichtlich der Organisation des freiwilligen Präsenzunterrichtes tragen die Schulleitungen Sorge für die Absicherung des Distanzunterrichtes wie für die Betreuungs-angebote in Präsenz.
Die Schülerbeförderung ist abgesichert.
Es gilt Maskenpflicht im Hort für die Beschäftigten sowie die Kinder .Die Eltern dürfen die Einrichtungen nur in Ausnahmesituationen betreten.
Analog gilt dies für den Bereich der Kitas und Kindertagespflegepersonen.
Alle Einrichtungen sind über die geltenden Regelungen informiert.
Zur weiteren Nachverfolgung der landesweiten Entwicklung der Inzidenzien können Sie u. a. den Link: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/bm nutzen.
Aktuelle Informationen auch immer unter Internet: www.landkreis-rostock.de/corona