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Liegenschaftsvermessung
Unter Liegenschaftsvermessungen werden alle Vermessungsarbeiten zusammengefasst, die der Fortführung oder der Erneuerung des Liegenschaftskatasters dienen.
Die Liegenschaftsvermessung erfolgt auf Antrag eines Grundstückeigentümers, eines Inhabers grundstücksgleicher Rechte, seines Bevollmächtigten oder von Amts wegen.
Die Liegenschaftsvermessung wird vorrangig durch öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) sowie durch das Kataster- und Vermessungsamt des Landkreises Rostock durchgeführt.
Eine Liste der in Mecklenburg-Vorpommern zugelassenen ÖbVI´s ist im Kataster- und Vermessungsamt oder beim Landesamt für innere Verwaltung erhältlich.
Gebühren
Kostenverordnung für Amtshandlungen der Vermessungs- und Katasterbehörden sowie anderer Vermessungsstellen (VermKostVO M-V) vom 15.12.2008 (GVOBl. M-V S. 530)
Rechtsgrundlagen
Gesetz über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen (Geoinformations- und Vermessungsgesetz - GeoVermG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBl. M-V 2010, S. 713)
Kontakt
Kataster- und Vermessungsamt
August-Bebel-Str. 3
18209 Bad Doberan
+49 3843 755-62999
+49 3843 755-62800
Thomas de Wilde
Sachgebietsleiter
Thomas.deWilde@lkros.de
Haus III - Zimmer E.17/ 2
Sprechzeiten
Offene Sprechzeiten:
Dienstag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Wir bitten um Vereinbarung von Terminen, um die
Bearbeitung der Anliegen zu beschleunigen.
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Montag, Mittwoch, Freitag
Nur mit Termin
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ONLINE-TERMINVEREINBARUNGEN:
>> Fahrerlaubnisbehörde Standort Güstrow
>> Fahrerlaubnisbehörde Standort Bad Doberan
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In allen Kreishäusern in Bad Doberan und Güstrow entfallen die 3G-Regel und die Maskenpflicht. Der Landkreis Rostock weist dennoch darauf hin, dass das Tragen einer Maske wirksam vor einer Infektion schützen kann. Vor diesem Hintergrund wird das Tragen einer geeigneten Schutzmaske empfohlen.