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Liegenschaftsvermessung
Unter Liegenschaftsvermessungen werden alle Vermessungsarbeiten zusammengefasst, die der Fortführung oder der Erneuerung des Liegenschaftskatasters dienen.
Die Liegenschaftsvermessung erfolgt auf Antrag eines Grundstückeigentümers, eines Inhabers grundstücksgleicher Rechte, seines Bevollmächtigten oder von Amts wegen.
Die Liegenschaftsvermessung wird vorrangig durch öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) sowie durch das Kataster- und Vermessungsamt des Landkreises Rostock durchgeführt.
Eine Liste der in Mecklenburg-Vorpommern zugelassenen ÖbVI´s ist im Kataster- und Vermessungsamt oder beim Landesamt für innere Verwaltung erhältlich.
Gebühren
Kostenverordnung für Amtshandlungen der Vermessungs- und Katasterbehörden sowie anderer Vermessungsstellen (VermKostVO M-V) vom 15.12.2008 (GVOBl. M-V S. 530)
Rechtsgrundlagen
Gesetz über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen (Geoinformations- und Vermessungsgesetz - GeoVermG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBl. M-V 2010, S. 713)
Kontakt
Kataster- und Vermessungsamt
August-Bebel-Str. 3
18209 Bad Doberan
+49 3843 755-62999
+49 3843 755-62800
Thomas de Wilde
Sachgebietsleiter
Thomas.deWilde@lkros.de
Haus III - Zimmer E.17/ 2
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