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Kriegsgräberpflege nach dem Gräbergesetz
Allgemeine Informationen
Das Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft hat die Aufgabe, den Opfern von Krieg und Gewaltherrschaft in besonderer Weise zu gedenken und für zukünftige Generationen die Erinnerung wach zu halten, welche schrecklichen Folgen Krieg und Gewaltherrschaft haben.
Hauptaufgaben der Kriegsgräberpflege
(Ergänzungen bzw. Berichtigungen zur Person wie z.B. Korrekturen der Schreibweise des Namens oder auch von Geburts- und Sterbedaten in den Gräberlisten oder der Grablagen von Kriegsopfern)
Ruherechtsentschädigungen für Gräber auf Friedhöfen und für Gräber auf sonstigen Grundstücken,
Aufwendungen für die Anlegung und Verlegung von Gräbern,
Anmeldung und Abrechnung von Einzelaufwendungen
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft vom 1.Juli 1965 (BGB.I S.589) in der Fassung vom 9.August 2005 (BGB. I S. 2426)
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz (GräbVwV) in der Neufassung vom 12. September 2007 (GMBl 2007 S.913)
- Verordnung über die Pauschale für Anlegung, Instandsetzung und Pflege der Gräber, Verlegung und Identifizierung im Sinne des Gräbergesetzes
- Landesverordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörden nach dem Gräbergesetz (Gräbergesetz-Zuständigkeitsverordnung – GräberGZustLVO M-V) vom 13.02.2007 (GVOBI. M-V 2007 S. 82)
Verfügbare Formulare
Kontakt
Amt für Kreisentwicklung
August-Bebel-Str. 3
18209 Bad Doberan
+49 3843 755-61999
+49 3843 755-10800
Heidrun Otte
SB Tourismus/ Kriegsgräber
Heidrun.Otte@lkros.de
Haus II - Zimmer 13
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Donnerstag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr
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In allen Kreishäusern in Bad Doberan und Güstrow entfallen die 3G-Regel und die Maskenpflicht. Der Landkreis Rostock weist dennoch darauf hin, dass das Tragen einer Maske wirksam vor einer Infektion schützen kann. Vor diesem Hintergrund wird das Tragen einer geeigneten Schutzmaske empfohlen.