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Erteilung Jagdschein
Allgemeine Informationen
Erteilung Jagdschein
Hinweis
Legen Sie bitte folgende Unterlagen vor:
- Antrag auf Erteilung eines Jagdscheines
- Abschluss einer Jagdhaftpflichtversicherung
- Prüfungszeugnis
- Bei Antrag auf Erteilung eines Ausländertages-/Jahresjagdscheines bitte den Jagdschein des Heimatlandes, den Versicherungsabschluss und das Prüfungsdiplom (alles beglaubigt übersetzt) vorlegen
- Passbild
Gebühren
je nach Amtshandlung Gebühren von 5,00 Euro bis 70,00 Euro und Jagdabgabe von 13,00 Euro bis 76,50 Euro
Rechtsgrundlagen
Bundesjagdgesetz vom 29.09.1976 (BGBl. I S. 2849)
Landesjagdgesetz vom 22. 03. 2000 (GVOBl. M-V Nr. 5 S. 126)
Jagdgebührenordnung vom 27. 02. 2016
Jagdabgabenverordnung vom 09. 06. 2000 (GVOBl. M-V Nr. 11 S. 294)
Verfügbare Formulare
- Erwerb / Überlassen von Waffen
- Antrag auf Erteilung eines "Kleinen Waffenscheins" (§ 10 Abs. 4 S. 4 WaffG) zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen
- Antrag auf Erteilung/Verlängerung eines europäischen Feuerwaffenpasses
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Verbringen von Schusswaffen und/oder Munition aus der BRD
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Schießen von Rindern oder Schweinen die ganzjährig im Freien gehalten werden
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Böllerschießen/zum Schießen außerhalb einer Schießstätte
- Antrag auf Erteilung einer Waffenerwerbsberechtigung
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem Waffengesetz (Waffenbesitzkarte)
- Vorlage Anzeige Magazine
- Vorlage Anzeige Deaktivierte Waffen
- Anlage zur Magazinanzeige
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Schießen von Rindern oder Schweinen die ganzjährig im Freien gehalten werden
Kontakt
Kreisordnungsamt
August-Bebel-Str. 3
18209 Bad Doberan
+49 3843 755-32999
+49 3843 75511864
Kirsten Kupfer
SB Jagdbehörde
Kirsten.Kupfer@lkros.de
Haus I - Zimmer E.41
Katja Schartow
SB Untere Jagdbehörde/Waffenbehörde
Katja.Schartow@lkros.de
Haus I - Zimmer E.20
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