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Antrag auf Genehmigung zum Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2
Allgemeine Informationen
Ausnahmegenehmigung zum Abbrennen eines Feuerwerks der Kategorie 2 zu besonderen Anlässen (Hochzeiten, Jubiläen, Dorffeste u.a.)
Hinweis
Der Antrag ist frühestens 14 Tage vor dem Ereignistag einzureichen. Eine Bearbeitung kann vor dieser Frist nicht erfolgen.
Legen Sie bitte folgende Unterlagen vor:
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Abbrennen eines Feuerwerkes der Kategorie 2
Gebühren
75,00 €
Rechtsgrundlagen
- Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz vom 31.01.1991 (BGBl. I S. 169) in der zur Zeit geltenden Fassung
- Kostenverordnung zum Sprengstoffgesetz vom 12.01.2002 (BGBl. I Nr. 3)
Verfügbare Formulare
Antrag - Ausnahmegenehmigung zum Abbrennen eines Feuerwerkes der Kategorie 2
Kontakt
Kreisordnungsamt
August-Bebel-Str. 3
18209 Bad Doberan
+49 3843 755-32999
+49 3843 755-11865
Oliver Rüß
SB Waffen/ Sprengstoffrecht
Oliver.Ruess@lkros.de
Haus I - Zimmer E.18
Ute Sass
SB Waffen/ Sprengstoffrecht/ Schießstätten
Ute.Sass@lkros.de
Haus I - Zimmer E.17
Sprechzeiten
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