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Heimaufsicht
Allgemeine Informationen
Die Heimaufsicht ist für die Durchsetzung des Einrichtungenqualitätsgesetzes (EQG M-V) zuständig.
Das Hauptaugenmerk der Heimaufsicht liegt im Bereich der Beratung der Heimbewohner, deren Angehörige, der Heimträger und Beschäftigten in den Heimen.
Die Hauptaufgaben der Heimaufsicht sind:
- Schutz der Würde sowie der Interessen und Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner von Heimen vor Beeinträchtigungen
- Wahrung und Förderung der Selbständigkeit, der Selbstbestimmung und der Selbstverwaltung der Bewohnerinnen und Bewohner
- Sicherung der Einhaltung der dem Träger des Heims gegenüber den Bewohnerinnen und Bewohnern obliegenden Pflichten
- Sicherung der Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner
- Sicherung einer dem allgemeinen anerkannten Stand der fachlichen Erkenntnisse entsprechende Qualität des Wohnens und der Betreuung
- Förderung der Beratung in Heimangelegenheiten
- Förderung der Zusammenarbeit der für die Durchführung dieses Gesetzes zuständigen Behörden mit den Trägern und deren Verbänden, den Pflegekassen, dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung sowie den Trägern der Sozialhilfe
Rechtsgrundlagen
Einrichtungenqualitätsgesetz (EQG M-V) vom 17.05.2010, GS M-V Nr. 9, S. 241-249
Verfügbare Formulare
Kontakt
Olivia Landsberg
SB Heimaufsicht
Olivia.Landsberg@lkros.de
Haus I - Zimmer E.38
Juliane Schnabel
SB Heimaufsicht
Juliane.Schnabel@lkros.de
Haus I - Zimmer E.37
Sprechzeiten
Die Gebäude der Kreisverwaltung
sind für Besucher geschlossen.
Beratungen finden nur
nach Terminver-
einbarung statt.
Zu den Servicerufnummern
der Fachämter
KfZ-Zulassungsstelle
Online-Terminreservierung
Kfz-Zulassung