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Heimbetreibung
Allgemeine Informationen
- Beratung zur Planung vom Heimen
- Beratung vom Heimträgern
- Die beabsichtigte Inbetriebnahme eines Heimes ist 3 Monate vorher schriftlich anzuzeigen.
Hinweis
Legen Sie bitte folgende Unterlagen vor:
- Anzeige gemäß § 4 Abs. 1,2 EQG M-V die Betriebsaufnahme mit Nachweis, dass die Anforderungen des § 3 EQG M-V erfüllt werden
- Veränderungsanzeige gemäß § 4 Abs. 3 EQG M-V mit Nachweis, dass die Anforderungen des § 3 EQG M-V erfüllt werden
Verfügbare Formulare
Kontakt
Olivia Landsberg
SB Heimaufsicht
Olivia.Landsberg@lkros.de
Haus I - Zimmer E.38
Juliane Schnabel
SB Heimaufsicht
Juliane.Schnabel@lkros.de
Haus I - Zimmer E.37
Sprechzeiten
Die Gebäude der Kreisverwaltung
sind für Besucher geschlossen.
Beratungen finden nur
nach Terminver-
einbarung statt.
Zu den Servicerufnummern
der Fachämter
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