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Genehmigung von Satzungen der Jagdgenossenschaften
Allgemeine Informationen
Die Jagdgenossenschaft gibt sich eine Satzung, die der Genehmigung der Unteren Jagdbehörde bedarf, wenn sie von der Mustersatzung abweicht.
Die Jagdgenossenschaft untersteht der Fachaufsicht der Unteren Jagdbehörde.
Rechtsgrundlagen
- Landesjagdgesetz M-V vom 22. 03. 2000, § 8 Abs.3
- Jagdgebühren VO M-V vom 31. 01. 2002
Kontakt
Kreisordnungsamt
August-Bebel-Str. 3
18209 Bad Doberan
+49 3843 755-32999
+49 3843 75532808
Sabine Blotenberg
SB Jagdbehörde
Sabine.Blotenberg@lkros.de
Haus I - Zimmer E.39
Cindy Wittek
SB Jagdbehörde
Cindy.Wittek@lkros.de
Haus I - Zimmer E.40
Sprechzeiten
Die Gebäude der Kreisverwaltung
sind für Besucher geschlossen.
Beratungen finden nur
nach Terminver-
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