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Schießstätten
Allgemeine Informationen
Das Betreiben einer Schießstätte (feste oder ortsveränderliche Schießstätten) und deren wesentliche Änderung bedarf einer Erlaubnis.
Hinweis
Legen Sie bitte folgende Unterlagen vor:
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 27 Waffengesetz zum Betrieben einer Schießstätte oder zur wesentlichen Änderung einer Schießstätte
Gebühren
von 102,00 bis 511,00 Euro
Rechtsgrundlagen
- Waffengesetz vom 11. 10. 2002 (BGBl. Nr. 73 S. 3970)
- Kostenverordnung zum Waffengesetz vom 14.03.1997 (BGBl. I Nr. 17 S. 480) in der zur Zeit geltenden Fassung
Kontakt
Kreisordnungsamt
August-Bebel-Str. 3
18209 Bad Doberan
+49 3843 755-32999
+49 3843 755-11865
Oliver Rüß
SB Waffen/ Sprengstoffrecht
Oliver.Ruess@lkros.de
Haus I - Zimmer E.18
Ute Sass
SB Waffen/ Sprengstoffrecht/ Schießstätten
Ute.Sass@lkros.de
Haus I - Zimmer E.17
Sprechzeiten
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Beratungen finden nur
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