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Waffenrecht
Allgemeine Informationen
Wer Waffen und Munition erwerben, besitzen oder veräußern möchte, bedarf der Erlaubnis.
Wer Waffen führen möchte, bedarf der Erlaubnis zum Führen von Waffen.
Wer Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen führen möchte, bedarf der Erlaubnis.
Hinweis
Bitte legen Sie folgende Unterlagen vor:
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für kleinen Waffenschein
- WBK - Antrag - Sportschütze
- Sachkundenachweis
- Schießbuch
- Mitglied im SV
- Bedürfnisbescheinigung
- Jäger - Jagdschein/Prüfungszeugnis
- Personalausweis
Gebühren
60,00 Euro Kleiner Waffenschein
zwischen 15,00 Euro und 500,00 Euro je nach Amtshandlung bei Ausstellung von Waffenbesitzkarten/Waffenschein/Ein- und Austräge von Waffen/Erwerbsberechtigung
Rechtsgrundlagen
Waffengesetz vom 11. 10. 2002 (BGBl. I Nr. 73 S. 3970)
Kostenverordnung zum Waffengesetz vom 30.03.2017(MV GVBl.) in der zur Zeit geltenden Fassung
Kontakt
Kreisordnungsamt
August-Bebel-Str. 3
18209 Bad Doberan
+49 3843 755-32999
+49 3843 755-11865
Oliver Rüß
SB Waffen/ Sprengstoffrecht
Oliver.Ruess@lkros.de
Haus I - Zimmer E.18
Ute Sass
SB Waffen/ Sprengstoffrecht/ Schießstätten
Ute.Sass@lkros.de
Haus I - Zimmer E.17
Sprechzeiten
Die Gebäude der Kreisverwaltung
sind für Besucher geschlossen.
Beratungen finden nur
nach Terminver-
einbarung statt.
Zu den Servicerufnummern
der Fachämter
KfZ-Zulassungsstelle
Online-Terminreservierung
Kfz-Zulassung