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Schulverwaltungs- und Kulturamt
Allgemeine Informationen
Der Landkreis ist gemäß Schulgesetz Schulträger für die Beruflichen Schulen in Bad Doberan und Güstrow und im Bereich der allgemein bildenden Schulen, Schulträger für Gymnasien, Gesamtschulen, Förderschulen einschließlich der Internate, Horte und des Wohnheimes und Turnhallen.
In Trägerschaft des Landkreises befinden sich auch die Kreismusikschule Landkreis Rostock sowie die Volkshochschule Landkreis Rostock.
Die Schulträgerschaft umfasst insbesondere die Aufgaben,
- die Schulgebäude und -anlagen zu errichten, zu unterhalten und zu verwalten,
- das Verwaltungs- und Hilfspersonal der Schule zu stellen und
- den Sachbedarf des Schulbetriebes zu decken.
Der Landkreis ist Träger der Schülerbeförderung in seinem Gebiet.
Der Landkreis ist für die Schulentwicklungsplanung für das gesamte Schulnetz im Kreisgebiet zuständig.
Schulen im Landkreis Rostock
Übersicht der Schulen im Landkreis
Hinweis
Nicht zu den Schulträgeraufgaben gehören Schüler- und Lehrerangelegenheiten. Diese Aufgaben fallen in die Zuständigkeit des Staatlichen Schulamts Rostock als untere Schulaufsichtsbehörde und untere Landesbehörde.
- Satzung des Landkreises Rostock über die Schülerbeförderung und Erstattung von Aufwendungen (Schülerbeförderungssatzung) - gültig ab 1. Dezember 2020
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Projekte im kulturellen und künstlerischen Bereich des Landkreises Rostock (Kulturförderrichtlinie) vom 14.12.2021
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Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Projekte im kulturellen und künstlerischen Bereich des Landkreises Rostock (Kulturförderrichtlinie) vom 14.12.2021 -
KultFördRL Anlage 1 - Förderbereiche -
KultFördRL Anlage 2 - Antrag auf Gewährung einer Zuwendung -
KultFördRL Anlage 2a Kosten- u. Finanzierungsplan -
KultFördRL Anlage 3 - Empfangsbestätigung Rechtsmittelverzicht -
KultFördRL Anlage 4 - Mittelabforderung -
KultFördRL Anlage 5 - Verwendungsnachweis - Entgeltordnung der Volkshochschule des Landkreises Rostock (gültig ab 01.08.2014)
- Satzung der Volkshochschule des Landkreises Rostock (gültig ab 01.08.2014)
- Satzung Wohnheim Regionales Bildungszentrum_2021-06-16
- Satzung über die Festlegung von Einzugsbereichen für die allgemein bildenden Schulen in öffentlicher Trägerschaft auf dem Gebiet des Landkreises Rostock - Schuleinzugsbereichssatzung -
- Entgeltordnung Wohnheim_2021-06-16
- Satzung der Kreismusikschule des Landkreises Rostock
- Gebührensatzung der Kreismusikschule des Landkreises Rostock
- 1. Satzung zur Änderung der Satzung KMS_2021-06-16
- 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung KMS_2021-06-16
- 1. Änderung Schuleinzugsbereichssatzung_2021-06-16
Servicerufnummer des Amtes
Schulverwaltungs- und Kulturamt
Am Wall 3 - 5
18273 Güstrow
+49 3843 755-40999
+49 3843 755-40801
Beate Lack
Amtsleiterin
Beate.Lack@lkros.de
Zimmer 3.323
Sprechzeiten
Offene Sprechzeiten:
Dienstag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Wir bitten um Vereinbarung von Terminen, um die
Bearbeitung der Anliegen zu beschleunigen.
Zu den Servicerufnummern der Fachämter
Montag, Mittwoch, Freitag
Nur mit Termin
Zu den Servicerufnummern der Fachämter
ONLINE-TERMINVEREINBARUNGEN:
>> Fahrerlaubnisbehörde Standort Güstrow
>> Fahrerlaubnisbehörde Standort Bad Doberan
Zulassungsstelle (nur mit Termin!):
Montag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Dienstag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.30 Uhr - 18.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.30 Uhr - 16.00 Uhr
Freitag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Fahrerlaubnisbehörde (nur mit Termin!):
Montag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Dienstag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.30 Uhr - 18.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.30 Uhr - 16.00 Uhr
Freitag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Zu den Servicerufnummern der Fachämter
In allen Kreishäusern in Bad Doberan und Güstrow entfallen die 3G-Regel und die Maskenpflicht. Der Landkreis Rostock weist dennoch darauf hin, dass das Tragen einer Maske wirksam vor einer Infektion schützen kann. Vor diesem Hintergrund wird das Tragen einer geeigneten Schutzmaske empfohlen.