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Sozialplanung und Qualitätssicherung
Sozialplanung
Sozialplanung befindet sich im Spannungsfeld von Politik, Wissenschaft und Praxis. Sie ist Sozialforschungs-, Planungs- und Koordinationstätigkeit zugleich. Die Themen sind vielfältig und überschneidend. Dabei geht es u.a. die Fortschreibung der Pflegesozialplanung, den Maßnahmeplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) sowie die Beratungslandschaft des Landkreises Rostock:
Sozialplanung im Landkreis Rostock
Leistungsvereinbarung | Wirksamkeits- und Qualitätsprüfung
Zur Wirksamkeits- und Qualitätsprüfung gehört die Erstellung der Leistungsvereinbarungen mit den Trägern der Eingliederungshilfe als wichtige vertragliche Grundlage und damit Voraussetzung zur Leistungserbringung. Zudem werden Prüfungen der Wirtschaftlichkeit und Qualität einschließlich der Wirksamkeit der vereinbarten Leistungen der Eingliederungshilfe durchgeführt. Im Landkreis Rostock gibt es diverse Leistungserbringer, die im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch, Neuntes Buch (SGB IX) Leistungen für behinderte bzw. von Behinderung bedrohte Menschen anbieten. Gemäß der Eingliederungshilfe-Verordnung zählen dazu körperliche, geistige und psychische Beeinträchtigungen. Außerdem werden hier Leistungen für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten nach dem Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch (SGB XII) verhandelt und entsprechend geprüft.
Fachaufsicht Wohngeld
Die Wohngeldbehörden (Gemeinden, Städte und Ämter) nehmen den Vollzug des Wohngeldgesetzes als Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises wahr und unterliegen nach den §§ 78 bis 87 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV-MV) der Fachaufsicht.
Die Fachaufsichtsbehörde für die Bürgermeister der amtsfreien Gemeinden und Städte sowie für die Amtsvorsteher der Ämter ist entsprechend § 86 Absatz 1, § 145 Absatz 3 KV M-V der Landrat. Somit erstreckt sich die Fachaufsicht für den Landkreis Rostock auf alle dem Einzugsbereich angehörenden Gemeinden, Städte und Ämter.
Übersicht der Ämter und Gemeinden
Der Aufgabenbereich der Fachaufsicht umfasst auf Grundlage einer entsprechenden Verwaltungsvorschrift sowohl die präventive Steuerung als auch die Kontrolle der Recht- und Zweckmäßigkeit der Verwaltung.
Das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung ist in Mecklenburg-Vorpommern für das Wohngeldrecht zuständig und gleichzeitig nach § 86 Absatz 3 und 4 KV M-V oberste Fachaufsichtsbehörde.
Alle Informationen zum Thema Wohngeld erhalten Sie direkt bei der Wohngeldbehörde Ihrer Wohnsitzgemeinde.
Sozialamt
August-Bebel-Str. 3
18209 Bad Doberan
+49 3843 755-50999
+49 3843 75550816
Stefanie Meschke
Sachgebietsleiterin
Stefanie.Meschke@lkros.de
Haus I - Zimmer 1.52
Anne Ewald
Sozialplanerin
Anne.Ewald@lkros.de
Haus I - Zimmer 1.50
Ria Müller
Sozialplanerin
Ria.Mueller@lkros.de
Haus I - Zimmer 1.50
Susanne Salow
SB LV/Wirksamkeits- Qualitätsprüfung
Susanne.Salow@lkros.de
Haus I - Zimmer 1.54
Christiane Reiter
SB LV/Wirksamkeits- Qualitätsprüfung
Christiane.Reiter@lkros.de
Haus I - Zimmer 1.54
Sprechzeiten
Die Gebäude der Kreisverwaltung
sind für Besucher geschlossen.
Beratungen finden nur
nach Terminver-
einbarung statt.
Zu den Servicerufnummern
der Fachämter
KfZ-Zulassungsstelle