Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.
Sachgebiet Wasser und Boden / Untere Wasserbehörde / Untere Bodenbehörde
Die untere Wasserbehörde übt die Gewässeraufsicht für Gewässer II. Ordnung und das Grundwasser aus. Sie handelt nach dem Wasserhaushaltsgesetz und dem Landeswassergesetz. Gewässer sind Bestandteil der Natur und somit Lebensraum für Pflanzen und Tiere, diese sind zu schützen und gleichzeitig wird sichergestellt, dass die Gewässer dem Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch dem Nutzen Einzelner dienen. Weitere Aufgabengebiete der unteren Wasserbehörde sind z.B. wasserrechtliche Erlaubnisse, Überwachung von Kleinkläranlagen, Entnahme von Oberflächenwasser oder Einleitungen in Gewässer.
Die untere Bodenschutzbehörde ist zuständig für die Erfassung und Bewertung von Altablagerungen, Altstandorten und schädlichen Bodenveränderungen. Sie veranlasst die Beseitigung von schädlichen Bodenveränderungen und überwacht diese.
Formulare
- Antrag auf Befreiung von der Abwasserbeseitigungspflicht (ZVK)
- Anzeige eines Bohrvorhabens
- Anzeige zur Entnahme von Grundwasser Eigenversorgungsanlage (Brunnen)
- Antrag auf Befreiung von der Abwasserbeseitigungspflicht (WWAV)
- Antrag auf Zulassung einer vollbiologischen Kleinkläranlage
- Fertigstellungsanzeige für vollbiologische Kleinkläranlagen
- Errichtung und Betrieb einer abflusslosen Grube
- Antrag auf Befahrung von Gewässern mit motorbetriebenen Wasserfahrzeugen
- Errichtung und Betrieb von Erdwärmekollektoren
- Errichtung und Betrieb eines Gartenbrunnens
- Antrag zur Einleitung von Niederschlagswasser
- Antrag auf Grundwasserabsenkung
- Antrag zur Entnahme von Grundwasser im Bereich der Landwirtschaft
- Antrag für Erdwärmesonden
- Erklärung zu Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Datenschutz- Grundverordnung, Artikel 13
Kontakt
Umweltamt
Am Wall 3 - 5
18273 Güstrow
+49 3843 755-66999
+49 3843 755-66804
Ilona Schullig
Sachgebietsleiterin
Ilona.Schullig@lkros.de
Zimmer 3.226
Kerstin Pätzold
SB Wasser- und Gewässerschutz
Kerstin.Paetzold@lkros.de
Zimmer 3.227
Peggy Maeth
SB Wasser- und Gewässerschutz
Peggy.Maeth@lkros.de
Zimmer 3.227
Friedrich Vernunft
SB Wasser- und Gewässerschutz
Friedrich.Vernunft@lkros.de
Zimmer 3.228
Erik Buske
SB Wasser- und Gewässerschutz
Erik.Buske@lkros.de
Zimmer 3.228
Lars-Eric Ernst
SB Gewässeraufsicht
Lars-Eric.Ernst@lkros.de
Zimmer 3.230
Sabine Seidel
SB Gewässeraufsicht
Sabine.Seidel@lkros.de
Zimmer 3.229
Gerlind Schulz
SB wassergefährdende Stoffe
Gerlind.Schulz@lkros.de
Zimmer 3.248
Mandy Dethloff
SB Wassergefährdende Stoffe
Mandy.Dethloff@lkros.de
Zimmer 3.248
Natalie Zerbe
SB wasserrechtliche Genehmigungen
Natalie.Zerbe@lkros.de
Zimmer 3.231
Karen Richter
SB wasserrechtliche Genehmigungen
Karen.Richter@lkros.de
Zimmer 3.242
Petra Schuster
SB Abwasserabgabe/ Wasserentnahmeentgelt
Petra.Schuster@lkros.de
Zimmer 3.231
Gudrun Ohde-Weinert
SB Abwasserabgabe/ Wasserentnahmeentgelt
Gudrun.Ohde-Weinert@lkros.de
Zimmer 3.231
Evelyn Hadler
SB Bodenschutz
Evelyn.Hadler@lkros.de
Zimmer 3.242
Robert Stuchlik
SB Wasser- und Gewässerschutz/ Bodenschutz
Robert.Stuchlik@lkros.de
Zimmer 3.236
Tim Kirchner
SB Projektbegleitung PROSPER-RO
Tim.Kirchner@lkros.de
Zimmer 3.236
Sprechzeiten
Offene Sprechzeiten:
Dienstag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Wir bitten um Vereinbarung von Terminen, um die
Bearbeitung der Anliegen zu beschleunigen.
Zu den Servicerufnummern der Fachämter
Montag, Mittwoch, Freitag
Nur mit Termin
Zu den Servicerufnummern der Fachämter
ONLINE-TERMINVEREINBARUNGEN:
>> Fahrerlaubnisbehörde Standort Güstrow
>> Fahrerlaubnisbehörde Standort Bad Doberan
Zulassungsstelle (nur mit Termin!):
Montag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Dienstag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.30 Uhr - 18.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.30 Uhr - 16.00 Uhr
Freitag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Fahrerlaubnisbehörde (nur mit Termin!):
Montag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Dienstag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.30 Uhr - 18.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.30 Uhr - 16.00 Uhr
Freitag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Zu den Servicerufnummern der Fachämter
In allen Kreishäusern in Bad Doberan und Güstrow entfallen die 3G-Regel und die Maskenpflicht. Der Landkreis Rostock weist dennoch darauf hin, dass das Tragen einer Maske wirksam vor einer Infektion schützen kann. Vor diesem Hintergrund wird das Tragen einer geeigneten Schutzmaske empfohlen.