Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.
Wappen des Landkreises Rostock
Die Verwendung des Wappens des Landkreises Rostock ist durch die „Hauptsatzung für den Landkreis Rostock“ geregelt. Die Verwendung des Wappens durch Dritte bedarf, soweit es sich nicht um Zwecke handelt, die die Hauptsatzung freistellt, der Genehmigung durch den Kreisausschuss. Die Genehmigung zur Verwendung des Wappens kann unter folgender Kontaktadresse beantragt werden.
Landkreis Rostock
Büro des Kreistages
Am Wall 3-5
18273 Güstrow
Flagge des Landkreises Rostock
Wappenübergabe