Die Arbeit des Kreistages
Der Kreistag des Landkreises Rostock hat sich am 26. Juni 2019 konstituiert. Zum Präsidenten des Kreistages wurde Veikko Hackendahl (CDU) gewählt. Der Kreistag wird in der Auführung seiner Arbeit durch das Büro des Kreistages unterstützt.
Die 69 Kreistagsmitglieder treten je nach Bedarf in öffentlicher Sitzung zusammen und sind für alle Angelegenheiten des Landkreises zuständig, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Sie üben ihr Mandat im Rahmen der Gesetze nach ihrer freien, nur dem Gemeinwohl verpflichteten Überzeugung aus.
Das Bürgerinformationssystem stellt diese Unterlagen für die Öffentlichkeit bereit, den Kreistagsmitgliedern steht ein eigener, geschlossener Bereich im Ratsinformationssystem zur Verfügung.
Der Kreistag entscheidet u. a. in folgenden Angelegenheiten:
- Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Stellenplanes
- Übernahme neuer Aufgabenbereiche
- Erlass und Änderung von Satzungen (Kreisrecht)
- Errichtung, Erweiterung und Auflösung kreiseigener wirtschaftlicher Unternehmen
- Mitgliedschaft in Zweckverbänden
- Geschäfte über Vermögensgegenstände des Kreises
Der Kreistag bildet einen Kreisausschuss. Dieser koordiniert die Arbeit aller weiteren Ausschüsse des Kreistages, die beratend tätig werden. Die Ausschüsse des Kreistages tagen, bis auf den Rechnungsprüfungsausschuss, öffentlich. Die Kreistagsmitglieder und sachkundige Einwohner arbeiten in den Ausschüssen des Kreistages.
Der Kreistag hat acht Fraktionen.
Die Fraktion der CDU hat 20 Mitglieder, die LINKE 11, die SPD ebenfalls 11, die Fraktionen Bündnis90/Die Grünen und Demokratische Freidenker jeweils 6, die Fraktion FDP/EB 5 und die Freien Wähler sowie die AfD Fraktion jeweils 4 Fraktionsmitglieder.
Das Kreistagsmitglied des Bündnis C bildet mit der CDU eine sogenannte Zählgemeinschaft.
Das Kreistagsmitglied der Partei Die Heimat gehört keiner Fraktion oder Zählgemeinschaft an.