Bußgeldverfahren

Ordnungswidrigkeiten des fließenden Verkehrs, die mit Bußgeldern ab 80€, Punkten und bei Erfüllung des jeweiligen Tatbestandes mit Fahrverboten geahndet werden.

Leistungen und Auskünfte zum Thema Bußgeldverfahren

Es sind keine Leistungen vorhanden.

Sachgebiet Bußgeldstelle

Adressen
Anschrift
Landkreis Rostock
Kreisordnungsamt
August-Bebel-Straße 3
18209Bad Doberan
Kontakt
Telefon:
+49 3843 755-32999
Fax:
+49 3843 755-32800

Bußgeldverfahren


Handelt es sich um eine nicht geringfügige Ordnungswidrigkeit, wird durch die Bußgeldstelle ein formelles Bußgeldverfahren eingeleitet. Der Betroffene erhält vorab einen Anhörungsbogen, der ihm die Möglichkeit geben soll, sich in der Sache zu äußern oder entlastende Einwendungen vorzubringen.

In der Bußgeldkatalogverordnung sind die einzelnen Ordnungswidrigkeiten/Tatbestände und deren Ahndung (Geldbußen, Punkte und Fahrverbot) rechtsverbindlich festgelegt.
 
Unter besonderen Umständen kann die Behörde vom Regelsatz abweichen, z.B. Berücksichtigung von voran gegangenen Ordnungswidrigkeiten lt. Auskunft aus dem Verkehrszentralregister, Berücksichtigung von Fahrlässigkeit oder Vorsatz, Absehen vom Fahrverbot unter bestimmten Bedingungen, u.a.
 
Mit dem Bußgeldbescheid sind auch Gebühren  (ab 25,- EURO) und Auslagen für Zustellungskosten (3,50 EURO) festzusetzen. Nach Rechtskraft der Entscheidung werden die Bußgelder in das Verkehrszentralregister eingetragen. Früher begangene Verkehrsordnungswidrigkeiten können sich bußgelderhöhend auswirken oder ein Fahrverbot zur Folge haben (z.B. 2 x 26 km/h Überschreitung innerhalb eines Jahres).

Rechtsgrundlagen
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Straßenverkehrsordnung (StVO)
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StZO)

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