Landratswahlen im Landkreis Rostock
Die Amtszeit der Landrätin oder des Landrates beträgt mindestens sieben und höchstens neun Jahre. Sie wird durch die Hauptsatzung bestimmt. Gem. § 12 Abs. 1 der Hauptsatzung des Landkreises Rostock wird die Landrätin/der Landrat im Landkreis Rostock für die Dauer von sieben Jahren gewählt. Die nächste Landratswahl findet somit voraussichtlich 2027 statt.
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