Landratswahlen im Landkreis Rostock

Die Amtszeit der Landrätin oder des Landrates beträgt mindestens sieben und höchstens neun Jahre. Sie wird durch die Hauptsatzung bestimmt. Gem. § 12 Abs. 1 der Hauptsatzung des Landkreises Rostock wird die Landrätin/der Landrat im Landkreis Rostock für die Dauer von sieben Jahren gewählt. Die nächste Landratswahl findet somit voraussichtlich 2027 statt.

Landratswahlen

Gebäude Kreisverwaltung Güstrow Am Wall

Landratswahlen 2020

Kommunalaufsichts- und Rechtsamt

Adressen
Anschrift
Postanschrift
Postfach 1455
18264Güstrow
Besucheradresse
Hauptsitz Güstrow
Am Wall 3-5
18273Güstrow
Kontakt
Telefon:
+49 3843 755-30999
Fax:
+49 3843 755-30801
Nach oben