Ordnungswidrigkeitenverfahren
Ordnungswidrigkeiten sind Verstöße gegen die Landesbauordnung (LBauO M-V), wie z.B. ungenehmigte Errichtungen oder Änderungen baulicher Anlagen (sogenannte Schwarzbauten) sowie ungenehmigte Nutzungsänderungen.
Eine Ordnungswidrigkeit wird mit einem Bußgeld geahndet. Vor der Festsetzung eines Bußgeldes wird dem Betroffenen Gelegenheit gegeben, sich zu der Beschuldigung zu äußern.
Die Höhe des Bußgeldes wird auf Grundlage des aktuellen Bußgeldkataloges des Landkreises Rostock je nach Verstoß und Schwere des Vergehens erhoben. Die Verwaltungsgebühren und Auslagen werden gemäß der Baugebührenverordnung des Landes M-V erhoben.
Sachgebiet Ordnungsrecht/Widersprüche
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18273Güstrow, Barlachstadt (Güstrow)
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