Informationen und Ergebnisse Landtagswahlen 2021
Am 26. September 2021 wurde in Mecklenburg-Vorpommern ein neuer Landtag gewählt.
Zu den Ergebnissen der Landtagswahl der Landeswahlleitung
Sitzverteilung im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern
Endergebnis nach Wahlkreisen
Endergebnis nach Wahlbezirken
Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses zur Landtagswahl
am 26.September 2021
Wahlkreis 11:
Erststimme - Wahlkreis 11
Zweitstimme - Wahlkreis 11
Wahlkreis 12:
Erststimme - Wahlkreis 12
Zweitstimme - Wahlkreis 12
Wahlkreis 15:
Erststimme - Wahlkreis 15
Zweitstimme - Wahlkreis 15
Wahlkreis 16:
Erststimme - Wahlkreis 16
Zweitstimme - Wahlkreis 16
Zur Bundestags- und Landtagswahl am Sonntag, 26. September 2021, sind im Landkreis Rostock etwa 177.500 Einwohnerinnen und Einwohner aufgerufen.
Sie können ihre Stimmen in 221 Urnenwahl- und 56 Briefwahlbezirken abgeben.
Zur Landtagswahl stehen in vier Wahlkreisen insgesamt 34 Wahlvorschläge von 10 unterschiedlichen Parteien und einem Einzelbewerber zur Wahl.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 37 Tagen in Mecklenburg-Vorpommern ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst gewöhnlich hier aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Das Wahlgebiet ist das Land Mecklenburg-Vorpommern, das in 36 Landtagswahlkreise eingeteilt wird.
Zum Landkreis Rostock gehören vier Wahlkreise.
WK 11, Landkreis Rostock I (Stadt Bad Doberan, Stadt Kröpelin, Stadt Ostseebad Kühlungsborn, Stadt Neubukow, Gemeinde Satow, Amt Bad Doberan-Land, Amt Neubukow-Salzhaff)
9 Kandidaten (8 Vorschläge von Parteien, 1 Einzelbewerber)
WK 12, Landkreis Rostock II (Gem. Dummerstorf, Gemeinde Ostseeheilbad Graal-Müritz, Gemeinde Sanitz, Amt Carbäk, Amt Rostocker Heide, Amt Tessin, Amt Warnow-West)
9 Kandidaten (keine Einzelbewerber*in dabei)
WK 15 Landkreis 15, Landkreis Rostock III (Bergringstadt Teterow, Amt Gnoien, Amt Krakow am See, Amt Laage, Amt Mecklenburgische Schweiz, Amt Schwaan)
8 Kandidaten (kein*e Einzelbewerber*in)
WK 16, Landkreis Rostock IV (Barlachstadt Güstrow, Amt Bützow-Land, Amt Güstrow Land)
8 Kandidaten (kein*e Einzelbewerber*in)
Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen, eine Erst- und eine Zweitstimme. Mit der Erststimme wählt sie oder er in einem der 36 Wahlkreise die oder den Wahlkreisabgeordneten direkt. Mit der Zweitstimme wählt sie oder er eine Landesliste, über die, entsprechend dem Ergebnis, mindestens 35 erfolgreiche Bewerberinnen und Bewerber in den Landtag einziehen. Berücksichtigung bei der Vergabe von Mandaten finden nur Landeslisten, auf die mindesten fünf Prozent der abgegebenen gültigen Zweitstimmen entfallen sind.
Zur Bundestagswahl stehen in vier Wahlkreisen insgesamt 28 Wahlvorschläge von 11 unterschiedlichen Parteien und einem parteiunabhängigen Kandidaten zur Wahl
WK 13 (Ludwigslust-Parchim II - Nordwestmecklenburg II - Landkreis Rostock I)
9 Direktkandidaten (8 Vorschläge von Parteien + 1 Kandidat parteienunabhängig)
WK 14 (Rostock – Landkreis Rostock II)
11 Direktkandidaten (Vorschläge von Parteien)
WK 17 (Mecklenburgische Seenplatte II – Landkreis Rostock III)
8 Direktkandidaten (Vorschläge von Parteien)
Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland wohnen oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen: Die Erststimme für einen Kreiswahlvorschlag und die Zweitstimme für eine Landesliste. Das Direktmandat erhält die Bewerberin oder der Bewerber, die oder der im Wahlkreis die einfache Mehrheit der gültigen Erststimmen auf sich vereinigt.
Bei der Verteilung der Sitze auf die Landeslisten werden nur die Parteien berücksichtigt, auf die mindestens fünf Prozent der abgegebenen gültigen Zweitstimmen entfallen oder die in mindestens drei Wahlkreisen ein Direktmandat erringen.
Zur Wahlhandlung
Die Wählerinnen und Wähler werden gebeten, aus Pandemie-Gründen zur Wahl im Wahllokal einen eigenen Stift mitzubringen. Außerdem gilt in den Wahllokalen eine Maskenpflicht.
In den Wahlvorständen sind mehr als 1.900 ehrenamtliche Wahlvorstände tätig. Jeder Wahlvorstand besteht aus einer Vorsteherin oder einem Wahlvorsteher, deren Stellvertretung, der Schriftführung und Beisitzer*innen.
Die Wahlscheine zur Briefwahl können bis zum Freitag, 24. September, beantragt werden. Zuständig dafür sind die Gemeindewahlbehörden in den 23 Ämtern, amtsfreien Städten und Gemeinden des Landkreises Rostock. Die Öffnungszeiten sind aus den Wahlbekanntmachungen der zuständigen Gemeindewahlbehörden zu entnehmen.
Die Wahlbriefe müssen am Wahltag bis 18:00 Uhr bei der zuständigen Gemeindewahlbehörde eingegangen sein.
Sind Wahlberechtigte aus einem von Ihnen nicht zu vertretenden Grund nicht in das Wählerverzeichnis aufgenommen worden, können Wahlscheine noch am Wahltag bis 15 Uhr beantragt werden
Die spätere Frist gilt auch, wenn die Wahlberechtigten den Wahlraum wegen nachgewiesener plötzlicher Erkrankung nicht oder unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen können.
Daher gilt für Wahlberechtigte in Corona-Quarantäne:
Da diese nicht selbst aus dem Haus gehen dürfen, können sie den Antrag von einer Person Ihres Vertrauens unmittelbar bei der Gemeindewahlbehörde stellen lassen. Damit sparen diese Zeit für den Postversand der Briefwahlunterlagen. Diese Person muss schriftlich bevollmächtigt werden. Dies ist mit dem Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder im Wahlbenachrichtigungsbrief möglich. Der bevollmächtigten Person ist auch die Quarantäne-Anordnung als Nachweis mitzugeben.
Der/die Wahlberechtigte kann jemanden bitten nach der (geheimen!) Stimmabgabe, für den Rücktransport des verschlossenen Wahlbriefes zur Gemeindewahlbehörde zu sorgen. Der Einwurf muss dann im Hausbriefkasten der Gemeindewahlbehörde spätestens am Wahltag bis 18 Uhr erfolgen!
Wenn jemand erst sehr kurz vor dem Wahltag oder am Wahltag unter Quarantäne gestellt wird, kann der Antrag auf einen Wahlschein auch noch spätestens am Wahltag vor 15 Uhr bei der Gemeindewahlbehörde gestellt werden. Eine bevollmächtigte Person muss dann auch den Rücktransport des Wahlbriefes zur Gemeindewahlbehörde übernehmen, damit er noch rechtzeitig bis 18 Uhr dort eingeworfen oder abgegeben werden kann.
Der Landkreis Rostock ist für die Landtagswahl 2021 in folgenden Wahlkreisen aufgeteilt:
Wahlkreis 11: Landkreis Rostock I
- die Städte Bad Doberan, Kröpelin, Ostseebad Kühlungsborn und Neubukow,
die Gemeinde Satow, - das Amt Bad Doberan-Land
(mit den Gemeinden Admannshagen-Bargeshagen, Bartenshagen-Parkentin, Börgerende-Rethwisch, Hohenfelde, Nienhagen, Reddelich, Retschow, Steffenshagen, Wittenbeck) und - das Amt Neubukow-Salzhaff
(mit den Gemeinden Alt Bukow, Am Salzhaff, Bastorf, Biendorf, Carinerland, Rerik).
Wahlkreis 12: Landkreis Rostock II
- die Gemeinden Dummerstorf, Ostseeheilbad Graal-Müritz und Sanitz,
- das Amt Carbäk
(mit den Gemeinden Broderstorf, Poppendorf, Roggentin, Thulendorf), - das Amt Rostocker Heide
(mit den Gemeinden Bentwisch, Blankenhagen, Gelbensande, Mönchhagen, Rövershagen), - das Amt Tessin
(mit den Gemeinden Cammin, Gnewitz, Grammow, Nustrow, Selpin, Stubbendorf, Tessin, Thelkow, Zarnewanz) und - das Amt Warnow-West
(mit den Gemeinden Elmenhorst/Lichtenhagen, Kritzmow, Lambrechtshagen, Papendorf, Pölchow, Stäbelow, Ziesendorf).
Wahlkreis 15: Landkreis Rostock III
- die Bergringstadt Teterow,
- das Amt Gnoien
(mit den Gemeinden Altkalen, Behren-Lübchin, Finkenthal, Gnoien, Walkendorf), - das Amt Krakow am See
(mit den Gemeinden Dobbin-Linstow, Hoppenrade, Krakow am See, Kuchelmiß, Lalendorf), - das Amt Laage
(mit den Gemeinden Dolgen am See, Hohen Sprenz, Laage, Wardow), - das Amt Mecklenburgische Schweiz
(mit den Gemeinden Alt Sührkow, Dahmen, Dalkendorf, Groß Roge, Groß Wokern, Groß Wüstenfelde, Hohen Demzin, Jördenstorf, Lelkendorf, Prebberede, Schorssow, Schwasdorf, Sukow-Levitzow, Thürkow, Warnkenhagen) und - das Amt Schwaan
(mit den Gemeinden Benitz, Bröbberow, Kassow, Rukieten, Schwaan, Vorbeck, Wiendorf).
Wahlkreis 16: Landkreis Rostock IV
- die Barlachstadt Güstrow,
- das Amt Bützow-Land
(mit den Gemeinden Baumgarten, Bernitt, Bützow, Dreetz, Jürgenshagen, Klein Belitz, Penzin, Rühn, Steinhagen, Tarnow, Warnow, Zepelin) und - das Amt Güstrow-Land
(mit den Gemeinden Glasewitz, Groß Schwiesow, Gülzow-Prüzen, Gutow, Klein Upahl, Kuhs, Lohmen, Lüssow, Mistorf, Mühl Rosin, Plaaz, Reimershagen, Sarmstorf, Zehna).
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