Untere Bauaufsichtsbehörde

Die Untere Bauaufsichtsbehörde hat bei der

  • Errichtung,
  • Änderung,
  • Nutzungsänderung,
  • Beseitigung, sowie
  • Nutzung und Instandhaltung von Anlagen

darüber zu wachen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden, soweit nicht andere Behörden zuständig sind.

Bauliche Anlagen dürfen nur an bestimmten Orten und nur so errichtet werden, wie dies nach gesetzlichen Vorschriften zulässig ist. Im Rahmen dieser Aufgabe werden Vorbescheide, Baugenehmigungen, Abweichungen und Befreiungen, Abgeschlossenheitsbescheinigungen für Wohneigentum erteilt oder Stellungnahmen in Verfahren anderer Genehmigungsbehörden abgegeben. Darüber hinaus wird das Baulastenverzeichnis des Landkreises Rostock geführt.

Leistungen und Auskünfte des Sachgebiets Untere Bauaufsichtsbehörde

Sachgebiet Untere Bauaufsichtsbehörde

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