Untere Bauaufsichtsbehörde
Die Untere Bauaufsichtsbehörde hat bei der
- Errichtung,
- Änderung,
- Nutzungsänderung,
- Beseitigung, sowie
- Nutzung und Instandhaltung von Anlagen
darüber zu wachen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden, soweit nicht andere Behörden zuständig sind.
Bauliche Anlagen dürfen nur an bestimmten Orten und nur so errichtet werden, wie dies nach gesetzlichen Vorschriften zulässig ist. Im Rahmen dieser Aufgabe werden Vorbescheide, Baugenehmigungen, Abweichungen und Befreiungen, Abgeschlossenheitsbescheinigungen für Wohneigentum erteilt oder Stellungnahmen in Verfahren anderer Genehmigungsbehörden abgegeben. Darüber hinaus wird das Baulastenverzeichnis des Landkreises Rostock geführt.
Sachgebiet Untere Bauaufsichtsbehörde
Anschrift
Postanschrift
Postfach 1455
18264Güstrow
Postfach 1455
18264Güstrow
Besucheradresse
Hauptsitz Güstrow
Am Wall 3 - 5
18273Güstrow
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Kontakt
- Telefon:
- +49 3843 755-63999
- Fax:
- +49 3843 755-10800
- E-Mail:
- BAUAMT@LKROS.DE