Kindertagesstätten und Tagespflege

Das Sachgebiet Kindertagesstätten und Tagespflege beinhaltet die 

  • Sachbereiche Betriebserlaubniserteilung für Kindertagesstätten gemäß § 45 SGB VIII sowie Pflegeerlaubniserteilung für Kindertagespflegestellen gemäß § 43 SGB VIII,
  • fachaufsichtsrechtliche Belange für Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen,
  • Prüfung von Leistungsbeschreibungen im Hinblick auf den Abschluss von Vereinbarungen über Leistung, Entgelt und Qualitätsentwicklung gemäß § 78 SGB VIII sowie
  • fachliche Beratungen für Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen bezgl. pädagogischer Ansätze und Konzepte.

Die Beschäftigten des Sachgebiets stehen Ihnen u.a. in Beschwerdeangelegenheiten in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen sowie für Fragen rund um das Thema pädagogische Konzeption zur Verfügung und sind bei der Bereitstellung von Betreuungsplätzen unterstützend tätig. Das Sachgebiet Kindertagesstätten und Tagespflege unterstützt zudem den Kreiselternrat bei seiner Arbeit.

Eine Standortübersicht zu Kinderbetreuungseinrichtungen und Anträge zur Betreuung in Krippe, Kindergarten und Hort oder in der Kindertagespflege finden Sie unter den entsprechenden Leistungen des Sachgebiets Wirtschaftliche Kitaförderung.

Sachgebiet Kindertagesstätten und Tagespflege

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