Ihre Ansprechpersonen zum Thema "Jugendhilfe im Strafverfahren"

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Jugendhilfe im Strafverfahren

Die Jugendhilfe im Strafverfahren, eine Hilfe bei Jugendgerichtsverfahren gemäß § 38 JGG,

  • berät und betreut Jugendliche und Heranwachsende vor, während und nach dem Strafverfahren,
  • ist Ansprechpartner, auch für Eltern, Verwandte und Freunde und gibt Hilfestellung bei Problemen,
  • besucht inhaftierte Jugendliche und Heranwachsende in Untersuchungshaft und regulärer Haft,
  • begleitet Jugendliche und Heranwachsende bei Gerichtsverhandlungen und
  • arbeitet mit anderen Netzwerkpartnern z. B. Freien Trägern, Schulen, Bewährungshilfe zusammen. 

Die Jugendhilfe im Strafverfahren wird automatisch durch die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder das Gericht informiert und wird tätig, wenn Jugendliche (14 bis 17 Jahre) oder Heranwachsende (18 bis 20 Jahre) eine Straftat begangen haben.

Als Ansprechperson für alle Kinder, Jugendlichen und Heranwachsenden

  • spricht mit den jungen Menschen über die Straftat und ihre Lebenssituation, 
  • informiert über das Strafverfahren und seine Folgen und 
  • unterstützt bei Wiedergutmachungen und Schadensregulierung.

Die Jugendhilfe im Strafverfahren vermittelt zwischen Jugendlichen bzw. Heranwachsenden und dem Gericht, berichtet dem Gericht über Lebenslauf, soziales Umfeld, Freizeit, Probleme, Zukunftspläne und Sozialprognose, übermittelt Vorschläge und vermittelt die angeordneten Weisungen und Auflagen, Arbeitsstunden, pädagogische Maßnahmen und Bewährungshilfe.

Oft erscheint nach einer Straftat für junge Menschen und Eltern die Situation ausweglos. Das gegenseitige Vertrauen ist sehr belastet. Viele reagieren hilflos und verunsichert. Es kommt oft zu zusätzlichen Spannungen zwischen Eltern und Jugendlichen. Das von der Jugendhilfe im Strafverfahren offerierte Gesprächsangebot gilt jungen Menschen und Eltern mit dem Ziel, Wege für eine Verbesserung der Situation zu finden.

 

Sachgebiet Sozialpädagogischer Dienst Nord

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Sachgebiet Sozialpädagogischer Dienst Süd

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