Wasser und Boden

Die Untere Wasserbehörde übt die Gewässeraufsicht für Gewässer II. Ordnung und das Grundwasser aus. Sie handelt nach dem Wasserhaushaltsgesetz und dem Landeswassergesetz. Gewässer sind Bestandteil der Natur und somit Lebensraum für Pflanzen und Tiere, dieses sind zu schützen und gleichzeitig wird sichergestellt, dass die Gewässer dem Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch dem Nutzen Einzelner dienen. Weitere Aufgabengebiete der Unteren Wasserbehörde sind z.B. wasserrechtliche Erlaubnisse, Überwachung von Kleinkläranlagen, Entnahme von Oberflächenwasser oder Einleitungen in Gewässer.

Die Untere Bodenschutzbehörde ist zuständig für die Erfassung und Bewertung von Altablagerungen, Altstandorten und schädlichen Bodenveränderungen. Sie veranlasst die Beseitigung von schädlichen Bodenveränderungen und überwacht diese.

Überwachungsbedürftige Anlagen nach IE-Richtlinie

Leistungen und Auskünfte des Sachgebiets Wasser und Boden

Sachgebiet Wasser und Boden

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