Brunnen gärtnerische Beregnung

Leistungsbeschreibung

Die Entnahme von Grundwasser in geringfügigen Mengen zur gärtnerischen Beregnung gilt als erlaubnisfreie Benutzung und ist bei der unteren Wasserbehörde anzuzeigen.

Verfahrensablauf

Für Brunnen zur gärtnerischen Beregnung besteht eine Anzeigepflicht (Formular) mit den entsprechenden Angaben (z.B. Art des Brunnens, Tiefe, zu fördernde Wassermenge).

Zuständige Stelle

Landkreis Rostock
Umweltamt
Untere Wasserbehörde

Welche Unterlagen werden benötigt?

Anzeigeformular, Lageplan

Welche Gebühren fallen an?

Gemäß Kostenverordnung für Amtshandlungen der Wasserwirtschaftsverwaltung - ab 20 Euro

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anzeige sollte mindestens 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme erfolgen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel 2 - 4 Wochen.

Was sollte ich noch wissen?

Es besteht die Möglichkeit zum Betrieb eines Gartenwasserzählers, sodass nur Kosten für die Trinkwassernutzung anfallen.

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