IT-Sicherheitsbeauftragter

Die zentrale Aufgabe des/der IT-Sicherheitsbeauftragten ist es, die Behördenleitung

  • in allen Fragen zur IT-Sicherheit zu beraten und
  • bei der Umsetzung dieser Aufgaben zu unterstützen. 

Dies beinhaltet die technische und organisatorische Umsetzung der Grundschutzempfehlungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zum Schutz von Informationen hinsichtlich der Unversehrtheit, der Verfügbarkeit und der Vertraulichkeit. Ein wesentlicher Baustein dabei ist der Aufbau, der Betrieb und die Weiterentwicklung eines zentral koordinierten Informationssicherheits-Management-Systems (ISMS).

IT-Sicherheitsbeauftragter

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