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Abgeschlossenheitsbescheinigung

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine Bescheinigung darüber, dass eine Eigentumswohnung oder ein Teileigentum im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes baulich hinreichend von anderen Wohnungen und Räumen abgeschlossen ist. Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist erforderlich, wenn im selbst bewohnten oder vermieteten Mehrfamilienhaus einzelne Wohnungen erworben oder veräußert werden sollen. Es handelt sich um eine amtliche Bestätigung, dass die Wohneinheit hinreichend von anderen Wohnungen abgetrennt (abgeschlossen) und voll umfänglich als solche nutzbar ist.

Sachgebiet Untere Bauaufsichtsbehörde

Besucheradresse
Hauptsitz Güstrow
Am Wall 3 - 5
18273Güstrow
Anschrift
Postanschrift
Am Wall 3 - 5
18273Güstrow, Barlachstadt (Güstrow)
Kontakt
Telefon:
+49 3843 755-63999
Fax:
+49 3843 755-10800