Bauabnahme und Baukontrolle
Bei der Abnahme einer baulichen Anlage werden die baulichen und technischen Ausführungen in Übereinstimmung mit den Bauvorlagen geprüft. Die Mitarbeitenden sind außerdem für die Einleitung, Kontrolle und Ermittlung baurechtlicher Verstöße verantwortlich.
Antrag auf bauaufsichtliches Einschreiten
Einen Antrag auf bauaufsichtliches Einschreiten kann jeder stellen, der von einer baulichen Anlage beeinträchtigt wird. Die Bauaufsichtsbehörde prüft dann, ob ein baurechtlicher Verstoß vorliegt und ob ein Verfahren eröffnet wird. Der Antrag ist formlos zu stellen.
Die Kosten für die Abnahmen werden auf der Grundlage des Verwaltungskostengesetzes M-V und der Baugebührenverordnung erhoben. (BauGebVO M-V)
Sachgebiet Ordnungsrecht/Widersprüche
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Postfach 1455
18264Güstrow
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