Asylbewerberleistungen

Asylbewerber erhalten, was sie für das tägliche Leben brauchen. Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) regelt ihre Versorgung. Es gilt für Asylbewerber, Ausreisepflichtige (z. B. Inhaber von Duldungen) und für andere Ausländer, die sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten dürfen. Folgende Leistungen sind vorgesehen: Grundleistungen für: Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege, Gebrauchs- und Verbrauchsgüter im Haushalt, Taschengeld für persönliche Bedürfnisse im Alltag sowie Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt.

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