Wirtschaftliche Jugendhilfe

Die wirtschaftliche Jugendhilfe im Landkreis Rostock ist zuständig für die Finanzierung der ambulanten sowie der teil- und vollstationären Jugendhilfemaßnahmen für Kinder und Jugendliche sowie junge Volljährige.

Hierzu gehören u.a. 

  • die Finanzierung der Betreuung von Müttern oder Vätern mit ihren Kindern in gemeinsamen Wohnformen
  • die Finanzierung der Betreuung und Versorgung von Kindern in Notsituationen
  • die Übernahme der Kosten bei Unterbringung von Kindern und Jugendlichen sowie jungen Volljährigen in Heimen oder sonstigen betreuten Wohnformen
  • die Zahlung von Pflegegeld bei Erziehung in Vollzeitpflege (Pflegefamilien)
  • die Kostenübernahme der Hilfen für junge Volljährige
  • die Finanzierung bei Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche 
  • die Übernahme der Kosten bei ambulanten Hilfen, wie z.B. Sozialpädagogischer Familienhilfe oder Erziehungsberatung 

Des Weiteren prüfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der wirtschaftlichen Jugendhilfe nach den Bestimmungen der §§ 91 ff. SGB VIII den Umfang der Heranziehung der Eltern und ggf. des jungen Menschen zu den Kosten bei Gewährung von teil- und vollstationären Hilfen.

Wenn Ihnen zwecks Prüfung der Kostenbeitragspflicht ein Vordruck „Erklärung zur Kostenbeitragspflicht“ übersandt wurde, können Sie alternativ auch den hier hinterlegten ausfüllbaren PDF-Vordruck verwenden und per E-Mail an den*die zuständigen Sachbearbeiter*in der Wirtschaftlichen Jugendhilfe übersenden.

Das Aufgabengebiet der wirtschaftlichen Jugendhilfe umfasst auch die Prüfung der örtlichen Zuständigkeit und ggf. die Durchsetzung von finanziellen Ansprüchen gegenüber anderen Jugendämtern und anderen Sozialleistungsträgern. 

Die wirtschaftliche Jugendhilfe arbeitet Hand in Hand mit dem Amt für Kinder- und Jugendhilfe.

Maßgebliche Richtlinien und Arbeitshinweise des Landkreises Rostock (Wirtschaftliche Jugendhilfe)

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Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe

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