Leistungsvereinbarung | Wirksamkeits- und Qualitätsprüfung

Zur Wirksamkeits- und Qualitätsprüfung gehört die Erstellung der Leistungsvereinbarungen mit den Trägern der Eingliederungshilfe als wichtige vertragliche Grundlage und damit Voraussetzung zur Leistungserbringung. Zudem werden Prüfungen der Wirtschaftlichkeit und Qualität einschließlich der Wirksamkeit der vereinbarten Leistungen der Eingliederungshilfe durchgeführt.

Im Landkreis Rostock gibt es diverse Leistungserbringer, die im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch, Neuntes Buch (SGB IX) Leistungen für behinderte bzw. von Behinderung bedrohte Menschen anbieten. Gemäß der Eingliederungshilfe-Verordnung zählen dazu körperliche, geistige und psychische Beeinträchtigungen sowie Beeinträchtigungen der Sinne. Außerdem werden hier Leistungen für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten nach dem Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch (SGB XII) verhandelt und entsprechend geprüft.

Sachgebiet Sozialplanung und Qualitätssicherung

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