Begutachtung im Beamtenrecht

Untersuchungen zur gesundheitlichen Eignung und zur Dienstunfähigkeit sind prognostische Begutachtungen. In aller Regel geht es bei der Begutachtung im Wesentlichen um zwei Fragen. Es soll zum einen der gegenwärtige Gesundheitszustand beurteilt werden und des Weiteren eine prognostische Aussage bis zum Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze gestellt werden.

Sachgebiet Amtsärztlicher Dienst

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