Aufenthaltsgestattung und Duldung

Aufenthaltsgestattung und Duldung sind keine Aufenthaltstitel und begründen somit keinen rechtmäßigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland im Sinne des Aufenthaltsgesetzes. Dennoch bearbeitet das Sachgebiet Ausländerangelegenheiten des Landkreises Rostock diverse Anliegen bezüglich Beschäftigung, Wohnortwechsel und freiwillige Rückkehr.

Einen Umverteilungsantrag können Sie im Sachgebiet Ausländerangelegenheiten einreichen. Dieser wird dann zuständigkeitshalber an das Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern zur Entscheidung weitergeleitet.

Sachgebiet Ausländerangelegenheiten

Adressen
Anschrift
Landkreis Rostock
Kreisordnungsamt
August-Bebel-Straße 3
18209Bad Doberan
Kontakt
Telefon:
+49 3843 755-32999
Fax:
+49 3843 755-32810
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